In eine existenzielle Notlage geraten, das will niemand. Und doch kann es alle treffen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Wenn Sie nicht genügend Geld zum Leben haben, besteht Anrecht auf Sozialhilfe. Dies gilt auch dann, wenn Sie zwar arbeiten, ihr Lohn aber nicht ausreicht.
Die Sozialhilfe ist keine Endstation. Sie dient meistens dazu, vorübergehende Notlagen zu überbrücken. Neben finanzieller Leistungen erhalten Sie in der Sozialhilfe auch individuelle Beratung. Scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeit zu nutzen.
Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf - wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an oder kommen Sie in einem der fünf Sozialzentren ohne Termin vorbei. Sie können auch direkt einen Online-Antrag für Sozialhilfe ausfüllen.
In der Stadt Zürich gibt es fünf Sozialzentren. Bitte geben Sie im Formular Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:
1. Mittellosigkeit
Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.
Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung.
2. Vermögensfreibetrag
Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.
Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:
- Fr. 4000.– für Einzelpersonen
- Fr. 8000.– für Ehepaare
- Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2000.–
- Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen Fr. 10 000.–
Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.
Wenn Sie den Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe online ausfüllen möchten, brauchen Sie einen Zugang zu einer E-Mail-Adresse sowie ein Mobiltelefon.
Link: Online-Antrag für Sozialhilfe
Gibt es Probleme bei der Registrierung auf «Mein Konto»? Hier finden Sie Tipps und Tricks.
Sie können den Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe auch als PDF ausfüllen und an das für Sie zuständige Sozialzentrum senden.
Häufige Fragen zu Sozialhilfe
Wie funktioniert die Sozialhilfe? Wer hat Anspruch darauf und welche Kosten werden übernommen? Sicher haben Sie viele Fragen. Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Handeln Sie früh
Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, bevor Sie sich an uns wenden. Wenn Sie merken, dass Sie im nächsten Monat nicht mehr den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie bestreiten können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Kommen Sie frühzeitig in Ihr Sozialzentrum oder füllen Sie den Online-Antrag für Sozialhilfe aus.
Ordnen Sie Ihre Unterlagen im Voraus
Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Ordnen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide. Wenn Sie Ihre Unterlagen im Voraus bereit haben, benötigt die Abklärung weniger Zeit.
Verzichten Sie auf Privatkredite
Bitte beachten Sie, dass Privatkredite Ihre Situation verschlimmern können. Wir raten Ihnen davon ab, einen Privatkredit aufzunehmen, um eine finanzielle Krise zu überbrücken. Privatkredite können zu einer Verschuldung führen, die sich negativ auf Ihre Lebenssituation auswirkt.
Geben Sie die Stellensuche nicht auf
Auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, ist es wichtig, dass Sie weiterhin einen Job suchen, sofern Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie Ihre Stellensuche ebenfalls dokumentieren.
Die Sozialhilfe-Beträge werden in der Regel Ende Monat für den Folgemonat ausbezahlt. Im 2025 sind dies folgende Termine:
- Januar: 20. Dezember 2024
- Februar: 24. Januar 2025
- März: 25. Februar 2025
- April: 25. März 2025
- Mai: 24. April 2025
- Juni: 26. Mai 2025
- Juli: 24. Juni 2025
- August: 24. Juli 2025
- September: 25. August 2025
- Oktober: 24. September 2025
- November: 24. Oktober 2025
- Dezember: 24. November 2025
- Januar 2026: 22. Dezember 2025
Es kann bis zu zwei Arbeitstage dauern, bis das Geld auf dem Konto verbucht ist.
Bitte beachten Sie, dass hier nur die allgemein geltenden Auszahlungstermine aufgelistet werden können. Individuell vereinbarte Termine sind ebenfalls möglich.
Brauchen Sie eine Bestätigung, dass Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe bezogen haben?
Die Bestätigung der Stadt Zürich können Sie auf dieser Seite bestellen.
Diese Formulare ausfüllen, ausdrucken, wenn möglich mit Ihrer persönlichen Fall-Nummer versehen und an das für Sie zuständige Quartierteam schicken oder vorbeibringen.