Das Amt für Zusatzleistungen (AZL) ist zuständig für das Ausrichten der öffentlichen Pflegebeiträge an die stationäre Pflege. Pflegebedürftige Heimbewohnende müssen sich nicht um die öffentlichen Pflegebeiträge kümmern, die Heime rechnen diese direkt mit dem AZL ab.
Das Amt für Zusatzleistungen (AZL) leistet öffentliche Pflegebeiträge an stationäre Pflegeeinrichtungen, welche auf einer kantonalen Pflegeheimliste aufgeführt sind.
Für folgende Angebote werden öffentliche Pflegebeiträge ausgerichtet:
- Stationäre Langzeitfpflege
- Akut- und Übergangspflege
- Tagesbetreuung
Die Höhe der öffentlichen Pflegebeiträge für die stationäre Langzeitpflege sowie für die Tagesbetreuung entspricht den ausgewiesenen ungedeckten Heimpflegekosten gemäss Kostenrechnung, maximal jedoch der Höhe des vom Kanton Zürich errechneten Normdefizits je Stufe. Das Normdefizit wird jährlich für das kommende Beitragsjahr auf der Grundlage des vorangegangenen Rechnungsjahres durch die Gesundheitsdirektion Kanton Zürich festgelegt.
Die Höhe der öffentlichen Pflegebeiträge für die Aktu- und Übergangspflege richtet sich nach den Vorgaben des Regierungsrates des Kantons Zürich.
Die benötigten Informationen sind abhängig von der Anzahl der Heimbewohnenden, für welche die Stadt Zürich zuständig ist.
- Für Heime mit 1 bis 3 Heimbewohnenden: Rechnung
- Für Heime mit 4 und mehr Heimbewohnenden: Rechnung und Leistungsdaten
Unbestrittene Rechnungen werden von uns in der Regel innert 30 Tagen beglichen.
Folgende Angaben müssen in der Rechnung enthalten sein:
- Absender: Heimname mit vollständiger Heimadresse
- Empfänger: Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Abteilung Pflegebeiträge, Postfach, 8036 Zürich
- MWST-Nummer / UID-Nummer
- Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer
- Bezeichnung der Dienstleistung (z.B. Pflegebeiträge, Pflegefinanzierung, Pflegebeiträge öffentliche Hand, Pflegeanteil Gemeinde)
- Angabe des genauen Abrechnungszeitraumes. Wir akzeptieren keine monatsüberschneidenden Rechnungen.
- Für die Abrechnung der stationären Langzeitpflege sowie Tagesbetreuung: Angabe der Anzahl Pflegetage pro Pflegestufe, multipliziert mit dem geltenden Tarif ergibt total Pflegebeiträge in Schweizer Franken (CHF). Dies separat für jede Pflegestufe mit dem entsprechenden Schlusstotal.
- Für die Abrechnung der Akut- und Übergangspflege: Angabe der Anzahl Pflegetage (max. 14 Pflegetage) multipliziert mit dem geltenden Tarif für AÜP.
- QR-Einzahlungsschein oder Angabe der Bankverbindung
Bitte stellen Sie uns die Rechnung im PDF-Format zu
Grundsatz: Die Leistungsdaten werden differenziert nach Leistungsarten:
- Code 4 für Tagesheime
- Code 7 für stationäre Langzeitpflege
- Code 8 für Akut- und Übergangspflege
Die differenzierten Leistungsarten können in der gleichen Rechnung fakturiert werden, müssen allerdings entsprechend ausgewiesen werden.
Die Geschäftsprozesse im Amt für Zusatzleistungen sind durchgehend digitalisiert. Bitte stellen Sie uns die Rechnung sowie die Leistungsdaten ausschliesslich digital zu.
Ihnen stehen folgende Zustellmöglichkeiten zur Verfügung:
- per Mail: azl-pflegebeitraege@zuerich.ch
- mittels Web-Formular