Das Amt für Zusatzleistungen (AZL) ist zuständig für das Ausrichten der öffentlichen Pflegebeiträge an die stationäre Langzeitpflege. Pflegebedürftige Heimbewohnender müssen sich nicht um die öffentlichen Pflegebeiträge kümmern, die Heime rechnen diese direkt mit dem AZL ab.
Basis für die Berechnung der ungedeckten Pflegekosten ist grundsätzlich die letzte revidierte Heim-Kostenrechnung.
Zur Berechnung des Anspruchs auf die öffentlichen Pflegebeiträge durch Heime ohne Leistungsvertrag mit der Stadt Zürich können Sie das Excel-Formular für «KLV-Heime ohne Vertrag» herunterladen. Die Höhe des Pflegebeitrags entspricht den ausgewiesenen ungedeckten Heim-Pflegekosten gemäss Kostenrechnung, maximal jedoch der Höhe des vom Kanton Zürich errechneten Normdefizits je Stufe. Diese errechneten Tarife je Pflegestufe für öffentliche Pflegebeiträge des entsprechenden Jahres (= letzte Spalte im Berechnungsformular) und Ihre Kontaktinformationen können mit dem ausgefüllten Excel-Formular oder mittels Zustellung von geltenden Heim-Tariftabellen (max. Normdefizit) dem AZL/Bereich Pflegebeiträge eingereicht werden. Auf die Beilage einer Kopie der Kostenrechnung kann grundsätzlich verzichtet werden. Falls wir eine solche benötigen, würden wir diese bei Ihnen einholen.
Die Heime mit einem Leistungsvertrag der Stadt Zürich können die mit dem Gesundheits- und Umweltdepartement (GUD) vertraglich vereinbarten ungedeckten Pflegekosten ebenfalls direkt beim AZL/Bereich Pflegebeiträge geltend machen.
Gemäss Schreiben der Gesundheitsdirektion vom 25.6.2021 müssen ab dem 1.10.2021 die MiGeL-Kosten wieder durch die Krankenversicherer übernommen werden, weshalb ab diesem Zeitpunkt die Normdefizittarife vom Kanton Zürich ohne MiGeL-Pauschalen gelten. Seit 1.1.2018 bis einschliesslich 30.9.2021 konnte die Stadt Zürich die durch das Pflegepersonal angewendeten MiGeL-Materialien vergüten.
Nein, seit Anfang 2019 werden von der Stadt Zürich für öffentliche Pflegebeiträge keine Kostengutsprachen mehr erteilt, weil die letzte Wohnsitzgemeinde auch bei ausserkantonalen Heimeintritten zuständig bleibt.
Das Meldeformular «Interkantonale Heimeintritte» kann für die Datenübermittlung auf freiwilliger Basis weiterverwendet werden.
Im Heimbereich wird mit vielen unterschiedlichen Softwarelösungen gearbeitet, weshalb auf eine exakte Vorgabe, wie eine Rechnung vom Heim an das AZL aussehen soll, verzichtet wird. Trotzdem nachfolgend wesentliche Informationen zur Rechnungsstellung:
- Rechnungsstellung monatlich an das AZL/Bereich Pflegebeiträge.
- Sammelrechnung pro Heim und Monat auf einer Seite
- Angabe der (vollständigen) Heimadresse
- Angabe einer Rechnungsnummer
- Angabe der Bankverbindung
- Angabe der Anzahl Pflegetage pro Pflegestufe multipliziert mit dem Tarif (Anspruch öffentliche Pflegebeiträge je Tag) ergibt Pflegebeiträge total in Schweizer Franken und dies separat für jede Pflegestufe mit dem entsprechenden Schlusstotal Pflegebeiträge für die stationäre Pflege.
- Öffentliche Pflegebeiträge für die «Akut- und Übergangspflege» sind nach den Richtlinien vom Pflegegesetz des Kantons Zürich (Anzahl Tage x Ansatz) separat auf der Rechnung aufzuführen.
- Detaildaten über die Heimbewohnenden sind zusätzlich zur Rechnung monatlich elektronisch an das AZL zu senden.
Sonderregelungen sind möglich für Heime, welche lediglich eine Person aus der Stadt Zürich beherbergen und wir im Besitz sämtlicher notwendigen Angaben sind, sowie für die eigenen städtischen Heime.
Unbestrittene Rechnungen werden von uns in der Regel innert 30 Tagen beglichen.
Die von der Stadt Zürich benötigten Datenfelder (bis auf Ebene Leistungsempfänger*in), finden Sie in der Exceldatei, welche bei uns heruntergeladen werden kann und uns monatlich zusammen mit der Rechnung übermittelt werden muss. Die vorgegebenen Felder und Formate sind zwingend einzuhalten, ansonsten ist eine Weiterverarbeitung (insbesondere Prüfung des Leistungsanspruchs) durch die Stadt nicht gewährleistet und Auszahlungen möglicherweise verzögert werden könnten.
Diese ungedeckten Restkosten können als öffentliche Pflegebeiträge in der gleichen Rechnung wie die stationäre Langzeitpflege geltend gemacht werden, müssen allerdings separat ausgewiesen werden:
- In der Akut- und Übergangspflege sind dies Anzahl Tage (max. 14 Pflegetage) multipliziert mit dem Tarif (Anspruch öffentliche Pflegebeiträge je Tag).
- Für die Tagesheime: Total Anzahl Tage multipliziert mit dem vom Kanton Zürich festgelegten Pauschaltarif pro Tag.
Für die Detaildaten (bis auf Ebene Leistungsempfänger) kann der Excel-Export in die gleiche Datei wie für die «stationäre Langzeitpflege» erfolgen. Die Vorgaben zu den Datenfeldern finden Sie weiter unten bei den Formularen.
Für die elektronische Übermittlung von Dateien an das AZL/Bereich Pflegebeiträge steht den Heimen ein Web-Formular zur verschlüsselten Übertragung der Beitragsabrechnung zur Verfügung. Als Alternative besteht die Möglichkeit die Exceldatei mit den monatlichen Detaildaten auf eine CD zu brennen und diese mit eingeschriebener Post an folgende Adresse zu senden:
Stadt Zürich
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Bereich Pflegebeiträge
Postfach
8036 Zürich
Mit den untenstehenden Excel-Formularen können Heime ohne vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Zürich auf Basis der letzten revidierten Kostenrechnung (2023 bzw. 2024) Ihren Anspruch auf öffentliche Pflegebeiträge für Heimbewohner*innen aus der Stadt Zürich berechnen.
Mit den untenstehenden Excel-Formularen können Heime ohne vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Zürich auf Basis der letzten revidierten Kostenrechnung (2022 bzw. 2023) Ihren Anspruch auf öffentliche Pflegebeiträge für Heimbewohner*innen aus der Stadt Zürich berechnen.
Aus dem untenstehenden Excel-File sind die Vorgaben zum Export in eine Exceldatei ersichtlich. Für diejenigen Heime, welche die benötigten Daten nicht exportieren können oder wollen, kann als Notlösung das Formular für die manuelle Erfassung heruntergeladen werden. Die schlussendlich im Excelformat vorliegenden Daten über die Heimbewohnenden sind dem AZL, Bereich Pflegebeiträge monatlich (zusätzlich zur Rechnung) auf elektronischem Weg zu übermitteln.
Diese ungedeckten Restkosten können als öffentliche Pflegebeiträge in der gleichen Rechnung wie die stationäre Langzeitpflege geltend gemacht werden, müssen allerdings separat ausgewiesen werden. Mit den untenstehenden Excel-Formularen können die entsprechenden Detaildaten aufgelistet werden.
Hinweis: Infolge der verschiedenen Leistungsarten sind bei Erhebungssystem «Pflegebedarf» folgende Codes zu berücksichtigen.
- Code 4 für Tagesheime
- Code 6 für Akut- und Übergangspflege in Tagesheimen
- Code 7 für stationäre Langzeitpflege nach KLV 1-12
- Code 8 für Akut- und Übergangspflege nach KLV 1-12
Dateien oder Informationen für frühere Jahre können Sie bei uns gerne mittels Web-Formular bestellen.
Für Bewohnende aus der Stadt Zürich für den Aufenthalt in einer ausserkantonalen stationären Langzeiteinrichtung resp. ZuzügerInnen (interkantonal) in Institutionen mit Standort in der Stadt.
Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
Heimbewohnerinnen und -bewohner müssen sich mit maximal Fr. 23.– pro Tag an den Kosten ihrer Pflege beteiligen. Bei Personen mit Zusatzleistungen zur AHV/IV wird dieser Eigenanteil als anerkannte Ausgabe in die Berechnung miteinbezogen.
Krankenversicherung
Der Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Pflegekosten in Heimen ist abhängig vom Pflegebedarf. Es gelten die im Kanton Zürich festgesetzten Tarife nach dem linearen, zwölfstufigen System gemäss Art. 7a KLV. Je nach Vereinbarung bezahlen die Krankenkasse den Betrag entweder an die versicherte Bewohnerin bzw. den Bewohner oder direkt an das Heim.
Öffentliche Hand
Die ausgewiesenen Pflegekosten, die nach Abzug der Krankenkassenbeteiligung und des Eigenanteils der Bewohnerinnen und Bewohner noch nicht gedeckt sind, werden im Rahmen des kantonalen Pflegegesetzes von der öffentlichen Hand übernommen. Zuständig für die Ausrichtung dieser öffentlichen Pflegebeiträge ist die Gemeinde, in der sich der zivilrechtliche Wohnsitz des Bewohners bzw. der Bewohnerin vor dem Heimeintritt befand. Die Heime rechnen die Pflegebeiträge direkt mit der verantwortlichen Gemeindestelle ab. In der Stadt Zürich ist das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Bereich Pflegebeiträge, Abrechnungsstelle für Heime.
Nein. Die Betroffenen haben keinen Handlungsbedarf. Der öffentliche Pflegebeitrag wird zwischen dem Heim und dem Bereich Pflegebeiträge des Amtes für Zusatzleistungen zur AHV/IV direkt abgerechnet.
Bei Personen, die zusatzleistungsberechtigt sind, wird der Eigenanteil als anerkannte Ausgabe in der Berechnung ihres Anspruchs berücksichtigt. Pflegebedürftige RentnerInnen, die bisher keine Zusatzleistungen zur AHV/IV bezogen haben, sollten bei Zahlungsschwierigkeiten eine Anspruchsberechtigung abklären. Für Personen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Zürich fallen, steht hierfür eine Online-Prüfung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie bei der Online-Prüfung:
- Das Berechnungsschema ist stark vereinfacht und auf die Verhältnisse in der Stadt Zürich zugeschnitten.
- Das Ergebnis der Online-Prüfung ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar.
- Ob tatsächlich ein Anspruch auf Zusatzleistungen besteht, kann erst nach den genauen Abklärungen der finanziellen Verhältnisse und der übrigen Anspruchsvoraussetzungen durch das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV bestimmt werden; es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Berechnung wird anonym durchgeführt und die Daten werden nicht gespeichert.
Nein. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen tragen die Kosten für Betreuung und Hotellerie weiterhin alleine. Personen in einer ungenügenden Vorsorgesituation können sich für Zusatzleistungen zur AHV/IV anmelden.
Seit Oktober 2023 gibt es neu städtische Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege (BEAÜP). Mit diesen Beiträgen sollen Personen im AHV-Alter, die zu Hause wohnen und individuelle Prämienverbilligungen (IPV) beziehen, aber keinen Anspruch auf Zusatzleistungen haben, die Inanspruchnahme von einzelnen Tagen in einem Heim finanziell ermöglicht werden. Es werden Beiträge an die Hotellerie- und Betreuungskosten für Tages-/Nach-/Ferienaufenthalte sowie die Akut- und Übergangspflege ausgerichtet.
Weitere Informationen finden Sie unter: stadt-zuerich.ch/beauep
Ja. In der Stadt Zürich sind für die Ausrichtung der öffentlichen Pflegebeiträge für Personen, die Zuhause leben, die Städtischen Gesundheitsdienste (SGD) zuständig. Auf deren Website finden Sie im aktuellen Merkblatt die Höhe der Eigenbeteiligung. Der zu übernehmende Eigenanteil gilt als anerkannte Ausgabe bei den Zusatzleistungen zur AHV/IV.
Abteilung Pflegebeiträge
Strassburgstrasse 9
Amtshaus Werdplatz
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 61 11