Die Stadt Zürich setzt sich für die Bekämpfung rassistischer Diskriminierung ein. Sie ist seit 2007 Mitglied der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR). Da Diskriminierungsschutz und Diskriminierungsbekämpfung Querschnittthemen sind, hat der Stadtrat eine koordinierende Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese erstellt regelmässig einen Bericht.
Die Stadt Zürich orientiert sich in ihrem Rassismusverständnis an demjenigen der nationalen Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB und der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (Link). Dieses Verständnis geht über das Strafrecht hinaus und bezeichnet jede Handlung oder Praxis als rassistische Diskriminierung, die Menschen aufgrund äusserlicher Merkmale, ethnischer Herkunft, kultureller Merkmale und/oder religiöser Zugehörigkeit ungerechtfertigt benachteiligt, demütigt, bedroht oder gar an Leib und Leben gefährdet.
Rassistische Diskriminierung ist nicht zwingend ideologisch begründet. Sie kann absichtlich, oft jedoch auch unabsichtlich erfolgen. Rassistische Diskriminierungen können sich in Bereichen wie Arbeit, Wohnen oder Gesundheit als gesellschaftlich verankerte Benachteiligungen und Ausgrenzungen zeigen (struktureller oder institutioneller Rassismus). Auch können im Alltag Handlungen oder Worte unbeabsichtigt eine rassistische Wirkung auf Betroffene haben.
Die verschiedenen Ausdrucksformen von Rassismus wie Anti-Schwarzer Rassismus, antimuslimischer Rassismus, Antisemitismus oder Antiziganismus stehen in einem je spezifischen historischen Kontext, deren Verständnis in der Präventionsarbeit und in der Bekämpfung von Rassismus zu berücksichtigen sind. Die Eidgenössische Fachstelle für Rassismusbekämpfung hat dazu eine nützliche Zusammenstellung von Arbeitsdefinitionen und weiterführenden Informationen erstellt (Link).
In der Bevölkerungsbefragung 2023 wurden die Befragten erstmals nach erlebter Diskriminierung in den vergangenen 12 Monaten gefragt. Ein Fünftel der Befragten gibt an, Diskriminierung erlebt zu haben. Eine Zusatzauswertung der Befragungsdaten zeigt, dass 13 % der erwachsenen Zürcher*innen in den vergangenen 12 Monaten rassistische Diskriminierung erlebt haben. In einem Factsheet sind die wichtigsten Resultate dieser Auswertung zusammengefasst.
Die interdepartementale Arbeitsgruppe erarbeitet unter der Leitung der Fachstelle Diversität, Integration, Antirassismus im Abstand von vier bis fünf Jahren einen Rassismusbericht.
Der aktuelle Rassismusbericht 2022 richtet den Fokus auf die Stadtverwaltung. Anhand konkreter Fallbeispiele zeigt er, wie sich Rassismus im Alltag der Stadtzürcher Verwaltung zeigt und wie darauf reagiert wird.
In den vergangenen Jahren haben die städtischen Institutionen vielfältige Massnahmen gegen rassistische Diskriminierungen umgesetzt. Auf rassistische Vorfälle wird oft angemessen reagiert. Doch der Bericht zeigt auch, dass in der Verwaltung keine einheitliche Praxis etabliert ist und auf ähnliche Vorfälle unterschiedlich reagiert wird.
Der Bericht enthält verschiedene Empfehlungen, wie die Stadtverwaltung Rassismus entschlossener und koordinierter angehen kann.
Der Stadtrat hat gestützt auf den Rassismusbericht 2022 die Departemente beauftragt, in ihrem Verantwortungsbereich Massnahmen umzusetzen. Mit der Umsetzung gesamtstädtischer Massnahmen ist das Präsidialdepartement (Fachstelle Diversität, Integration, Antirassismus) beauftragt. Dazu zählen insbesondere Koordinationsaufgaben, Grundlagenarbeiten- und Unterstützungsleistungen.
Die Jahre 2024-2027 bilden die Aufbauphase für eine institutionalisierte Prävention und Bekämpfung von Rassismus in der Stadtverwaltung.
Die Schweiz hat nie Kolonien besessen, und doch haben viele Schweizer Städte und Gemeinden eine koloniale Vergangenheit - so auch die Stadt Zürich.
In der Stadt Zürich gibt es im öffentlichen Raum sichtbare Zeichen mit Bezug zu Rassismus und Kolonialismus. Der Stadtrat will, dass diese Zeitzeichen nach einer Einzelfallprüfung entfernt, aufgearbeitet oder kontextualisiert werden. Er folgt damit den Empfehlungen einer Projektgruppe, die unter der Leitung der Fachstelle Diversität, Integration, Rassismus eine Auslegeordnung erstellte und mögliche Vorgehensweisen vorschlug.
Telefonische oder persönliche Beratung bei Rassismus und Diskriminierungserfahrung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag und Donnerstag
09.30 – 16.30 Uhr
044 415 62 26
Walk-In: Dienstag 16–18 Uhr und Donnerstag 13–14 Uhr
Eggbühlstrasse 15, 8050 Zürich