Über den Kredit «Austausch und Zusammenleben» werden Projekte mit einer befristeten Laufzeit von zwei bis fünf Jahren unterstützt. Diese können thematisch angelegt sein oder sich auf einzelne Quartiere (oder einen anderen sozialen Raum) in der Stadt Zürich beziehen.
Die unterstützten Projekte sind in ihren Zielen und Methoden auf eine erkannte Problemstellung oder ein zukünftiges Potenzial ausgerichtet und fördern insbesondere das Engagement und die Partizipation von Bevölkerungskreisen, die nur über geringe andere Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag verfügen.
Im Vordergrund stehen dabei innovative Projekte und Prozesse, zu deren Realisierung eine gewisse professionelle Struktur sowie eine hohe inter- bzw. transkulturelle Kompetenz nötig sind und die durch die Stadt Zürich nicht anderweitig mitfinanziert werden können.
Damit werden pro Jahr durchschnittlich drei bis vier grössere und mehrjährige Projekte mit je 50 000 bis 80 000 Franken unterstützt. Für das Jahr 2024 ist der Kredit weitgehend ausgeschöpft. Wir empfehlen, vor Eingabe eines Gesuchs telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen.
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Finanzierungsgesuches oder für die Durchführung und Begleitung von Integrationsprojekten. Wir empfehlen Ihnen, uns vor der Gesucheingabe über das Kontaktformular unten zu kontaktieren.
Die Mittelvergabe erfolgt auf der Basis einer ständigen öffentlichen Ausschreibung. Diese ist auf der Website der Fachstelle Diversität, Integration, Rassismus aufgeschaltet. Über eingegangene Gesuche wird in der Regel einmal pro Quartal entschieden. Da je nach Komplexität des Projekts der Entscheidungsprozess länger als drei Monate dauern kann, sollten die Gesuche vier bis sechs Monate vor dem geplanten Projektstart eingereicht werden.
Generell wird allen Trägerschaften empfohlen, bereits in einer frühen Phase der Projektplanung mit der Fachstelle Diversität, Integration, Rassismus Kontakt aufzunehmen.
Gesuche um Finanzbeiträge sind mit dem Vermerk «Kredit Austausch und Zusammenleben» per Post oder per Kontaktformular an die Fachstelle Diversität, Integration, Rassismus der Stadt Zürich zu richten. Sie müssen vollständig sein und sich auf die gesamte Projektdauer beziehen. Das einzureichende Dossier beinhaltet im Minimum folgende Dokumente:
- Einen unterzeichneten Begleitbrief, der unter anderem den beantragten Finanzbeitrag nennt und bestätigt, dass die formalen Bedingungen (Richtlinien) zum Kredit «Austausch und Zusammenleben» zur Kenntnis genommen wurden und bei einer allfälligen Unterstützung eingehalten werden. Ebenfalls beizulegen sind fünf Einzahlungsscheine der verantwortlichen Trägerschaft.
- Einen klar strukturierten Projektbeschrieb, der neben einer Kurzfassung von 500 bis 1000 Zeichen in angemessener, geeigneter und nachvollziehbarer Form unter anderem folgende Punkte umfasst:
- Verantwortliche Trägerschaft inkl. Projektleitung, Mitwirkende und allfällige ProjektpartnerInnen: Kontaktadresse; bisherige Tätigkeiten; vorhandene Erfahrungen und Kompetenzen in der (inter- oder transkulturellen) Projektarbeit, allfällige aktuelle oder frühere städtische Mitfinanzierungen von Aktivitäten.
- Ausgangslage und Projektziele: Wie begründet sich das Projekt und was will es erreichen? Welche Zielgruppen werden im Hinblick auf welche Zielsetzungen einbezogen? Welche nachhaltige Wirkung wird nach dem Projektabschluss erwartet?
- Prozessbeschrieb und Meilensteine: Was sind die Inhalte, Vorgehensweisen und Ziele der einzelnen Projektphasen? Welche (mindestens jährlichen) Meilensteine werden wann erreicht? Dazu kommen Angaben zur Qualitätssicherung, zu relevanten Rahmenbedingungen und eine Risikoanalyse.
- Ein Budget sowie einen Finanzierungsplan, die sowohl für jedes Projektjahr als auch für das Gesamtprojekt minimal zwischen Personal-, Infrastruktur und Produktionskosten bzw. zwischen Eigenleistungen, Drittbeiträgen und dem beantragten Beitrag differenzieren.
Die Einreichung eines Finanzierungsgesuchs an den Kredit «Austausch und Zusammenleben» der Stadt Zürich sowie die allfällige Umsetzung des Projekts sind an die nachstehenden Bedingungen gebunden. Die Gesuchstellenden sowie alle am Projekt Beteiligten sind verpflichtet, diese bei der Projektrealisierung einzuhalten:
- Das Projekt ist politisch und konfessionell neutral, öffentlich zugänglich, nicht gewinnorientiert und hat einen Bezug zur Stadt Zürich.
- Sofern am Projekt beteiligte Trägerschaften (oder Personen) auch anderweitig durch die Stadt mitfinanziert werden, müssen das Projekt und seine Finanzierung inhaltlich und finanziell nachvollziehbar abgegrenzt sein.
- Die Trägerschaft erteilt und gewährt der Fachstelle Diversität, Integration, Rassismus sowie durch diese beauftragte Dritte auf Anfrage jederzeit Auskunft und vollständige Einsicht in das Projekt. Im Rahmen der mindestens jährlichen Meilensteine ist ein angemessener Zwischenbericht bei der Fachstelle Diversität, Integration, Rassismus einzureichen.
- Sich im Rahmen der Planungs- oder Umsetzungsarbeiten ergebende allfällige relevante Projektänderungen müssen frühzeitig mit der Fachstelle Diversität, Integration, Rassismus besprochen und von dieser genehmigt werden.
- Die geltenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. bezüglich Sozialversicherungen, Quellensteuer, Mehrwertsteuer, Ausländerrecht, Arbeitsschutzbestimmungen, Datenschutz, Diskriminierungsverbot, Veranstaltungsbewilligung etc.) werden bei der Planung und der Realisierung des Projekts eingehalten.
- Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projekts muss der Fachstelle Diversität, Integration, Rassismus unaufgefordert ein Schlussbericht, eine Schlussabrechnung sowie eine Bestätigung, dass die darin enthaltenen Angaben wahrheitsgetreu sind, zugestellt werden. Der Schlussbericht soll zweckmässig sein, die erbrachten Leistungen ausweisen, zu den vereinbarten Leistungen Bezug nehmen sowie die wichtigen Erfahrungen und Erkenntnisse beinhalten.
- Bei einem allfällig erzielten finanziellen Gewinn, bei Nichteinhaltung der Richtlinien oder bei Nicht- bzw. nur Teilerfüllung der mitfinanzierten Leistungen sind ausbezahlte Finanzbeiträge anteilsmässig oder vollständig zurückzuerstatten. Über die konkrete Regelung entscheidet die Fachstelle Diversität, Integration, Rassismus .
- Sofern die Trägerschaft im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit SponsorInnen und andere unterstützende Institutionen erwähnt, ist in der Regel auch die Mitfinanzierung durch die Stadt Zürich zweckmässig aufzuführen. Bei Bedarf kann das Logo der Stadtentwicklung Zürich bei der Fachstelle Diversität, Integration, Rassismus bezogen werden.
- Genehmigte Projektunterstützungen werden durch die Fachstelle Diversität, Integration, Rassismus auf ihrer Webseite mit Angaben zur Trägerschaft, den Inhalten und der Ausrichtung des Projekts und dem gesprochenen Beitrag publiziert.