Die historischen Grabmäler sind von hoher künstlerischer und handwerklicher Qualität. Meist liegen die Grabstätten in den schönen, historischen Teilen der Friedhöfe, neben den Ruhestätten bekannter Persönlichkeiten. Mit der Miete unterstützen Sie den Erhalt der historischen Grabstätten, die zugleich wichtige Zeugen der Zürcher Stadtgeschichte sind.
Die Grabstätten können von Einzelpersonen, Familien oder anderen Gemeinschaften gemietet werden, unabhängig von Wohnort, Staatsangehörigkeit und Religion. Bei der Mietgebühr bestehen Unterschiede beim Tarif. Es wird unterschieden zwischen Einwohner*innen der Stadt Zürich und Auswärtigen.
Die Fachstelle für Friedhof- und Grabmalkultur berät Sie bei Interesse an einem historischen Grab gerne persönlich. Die Kontaktinformationen finden Sie am Ende dieser Seite.
Nein, die historischen Grabmäler sind standortgebunden, sie können nicht versetzt werden.
Die Mietkosten berechnen sich aus der Fläche und Lage des Grabplatzes und sind abhängig davon, ob die Mieterschaft in der Stadt Zürich wohnhaft oder auswärtig ist. Im Preis ist das Recht an der Nutzung der historischen Grabstätte und der Aufwand für notwendige Restaurierungen enthalten. Im Vergleich zu einem Grab ohne Grabmal entfallen die Kosten für ein neues Grabmal.
Für die Neubeschriftung (Abdecken der alten Inschrift, neue Liegeplatte usw.) muss der*die Mietende aufkommen. Zu den Mietgebühren kommen, wie bei allen Gräbern der Zürcher Friedhöfe, jährliche obligatorische Unterhaltskosten und Kosten für die Bepflanzung hinzu.
Zu den historischen Grabstätten, die vielfach auch unter Denkmalschutz stehen, gibt die Fachstelle Friedhof- und Grabmalkultur nähere Informationen (Kontakt am Ende dieser Seite). Ansprechpartner für Fragen zur Bepflanzung sind die jeweiligen Friedhofsverwaltungen.
Nach Ablauf der Ruhefrist und der Mietdauer verbleiben bei der Aufhebung des Grabes Urnen und Gebeine unberührt im Boden. Die nachfolgenden Bestattungen erfolgen darüber. Möglich ist auch, dass die Urnen versetzt worden sind oder sie im Ausnahmefall von der Familie mit nach Hause genommen werden. Nach der Aufhebung eines Grabes wird mindestens zwei Jahre gewartet, bis die Grabstätte wiedervermietet wird.
Sie übernehmen ein Grabmal mit Patina und sichtbaren Spuren des hohen Alters. Das Grabmal wird bei der Vermietung begutachtet und feststellbare Schäden werden behoben. Es wird dem*der Grabmieter*in in gutem Zustand übergeben.
Bei jeder Grabstätte sucht die Fachstelle Friedhof- und Grabmalkultur nach einer individuellen Lösung, die dem historischen Grabmal Rechnung trägt. Die Lösung ist abhängig vom Schutzwert des Grabmals, vom Material, technischen Einschränkungen und den Wünschen der Mieterschaft. Grundsätzlich muss die Inschrift zum Grabmal passen und nach Ablauf der Mietdauer wieder entfernt werden können, ohne Schäden zurückzulassen. Die Fachstelle Friedhof- und Grabmalkultur begrüsst es, wenn alte Inschriften sichtbar belassen werden.
Die Bepflanzung und allfälliger Grabschmuck müssen ästhetisch zur historischen Grabstätte passen und mit der Fachstelle Friedhof- und Grabmalkultur oder der Friedhofverwaltung abgesprochen werden. Kiesflächen, Kunstrasen und Plastikblumen sind nicht erlaubt. Grabbeigaben wie Engel, Laternen usw. sind nicht möglich.
Restaurierungs- und Reinigungsarbeiten brauchen eine Absprache mit der Fachstelle Friedhof- und Grabmalkultur. Nur qualifizierte Fachpersonen dürfen bewilligte Arbeiten am Grabmal ausführen. Das Bestattungs- und Friedhofamt ist berechtigt, eine*n Bildhauer*in abzulehnen.