Berechnen Sie mit dem Steuerrechner des Kantonalen Steueramts Zürich Ihre mutmasslich geschuldeten Steuern.
Die Steuerberechnung ist ein Hilfsmittel und nicht rechtsverbindlich. Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung (definitive Schlussrechnung) massgebend.
Steuerfüsse von älteren Steuerperioden und anderen Zürcher Gemeinden finden Sie auf der Webseite des Kantonalen Steueramts Zürich.