Das Steueramt der Stadt Zürich versendet im ersten Quartal des Jahres eine provisorische Rechnung (Zahlungsempfehlung) für die Staats- und Gemeindesteuern des aktuellen Steuerjahres.
Sobald ihre Steuererklärung definitiv eingeschätzt ist, erhalten steuerpflichtige juristische Personen die Schlussrechnung mit der Zinsabrechnung.
Mit der provisorischen Rechnung (Zahlungsempfehlung) können Sie Zahlungen für das laufende Steuerjahr leisten. Die Zahlungsempfehlung basiert auf den dem Steueramt letztbekannten Steuerfaktoren.
Ist die mutmassliche Steuerschuld infolge Veränderung des Gewinns deutlich höher oder niedriger, können Sie mit dem leeren Einzahlungsschein den voraussichtlich richtigen Steuerbetrag überweisen.
Falls Sie weitere leere Einzahlungsscheine wünschen, beantragen Sie diese über das folgende Formular.
Sobald die Steuererklärung definitiv eingeschätzt ist, wird die Schlussrechnung mit der Zinsabrechnung (Ausgleichszins) verschickt. Die Schlussrechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen.
Bei verspäteten Zahlungen können in Anwendung von § 174 Abs. 1 StG Verzugszinsen nachbezogen werden.
In der Schlussrechnung werden in der Regel Ausgleichszinsen berechnet:
- Zugunsten der steuerpflichtigen juristischen Person auf sämtliche Zahlungen, die bis zur Schlussrechnung geleistet werden
- Zulasten der steuerpflichtigen juristischen Person ab einem Verfalltag in der Steuerperiode
Um Fehlbuchungen zu vermeiden, verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Staats- und Gemeindesteuern die Einzahlungsscheine, die Sie mit der Steuerrechnung erhalten haben.
Sollten Sie weitere leere Einzahlungsscheine benötigen, beantragen Sie diese über das folgende Formular.
Bei Zahlungen von einem ausländischen Konto ist folgende Zahlungsverbindung zu verwenden.