Auf der Webseite des Kantonalen Steueramts Zürich kann mittels Steuerrechner die mutmassliche Gewinn- und Kapitalsteuer und / oder die Steuerrückstellung für ordentlich besteuerte Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften berechnet werden.
Beteiligungsabzüge, interkantonale und internationale Steuerausscheidungen oder spezielle Steuersituationen usw. werden nicht berücksichtigt. Die berechneten Werte sind nicht rechtsverbindlich. Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung massgebend.
Die Kirchensteuer wird als Prozentsatz des Steuerfusses erhoben.
Bundesgerichtsurteile zur Kirchensteuerpflicht von juristischen Personen
Das Bundesgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass die Pflicht von juristischen Personen zur Zahlung von Kirchensteuern nicht gegen die Religions- und Glaubensfreiheit verstösst.