Wir helfen Ihnen, damit Ihr Ankommen in Zürich möglichst einfach geht. Ob es um die Anmeldung nach einem Umzug, die Suche nach einer Wohnung oder die Integration von Kindern in das Schulsystem geht – alles Wichtige ist hier für Sie zusammengestellt, um Ihren Start in Zürich so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wenn Sie aus dem Ausland nach Zürich gezogen sind, müssen Sie sich vor Ort beim Personenmeldeamt anmelden.
Wenn Sie aus einem Schweizer Kanton in die Stadt Zürich gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen anmelden. Sie können Ihren Zuzug dem Personenmeldeamt vor Ort oder online melden.
Ihre Anmeldung beim Personenmeldeamt ersetzt nicht die Anmeldung bei der Strom- und Wasserversorgung.
Um sicher zu sein, dass die Strom- und Wasserzähler vor Ihrem Einzug abgelesen worden sind, melden Sie sich bitte bei Ihrem Stromversorger ewz und bei der Wasserversorgung an.
Bei einem Umzug innerhalb des Kantons Zürich können Sie Ihre neue Adresse beim Strassenverkehrsamt melden. Ansonsten müssen Sie die neuen Kontrollschilder und Ausweise innert 14 Tagen persönlich abholen.
Wer in der Schweiz wohnt, hat das Recht und die Pflicht, sich für die Heilungskosten bei Krankheit und Unfall zu versichern (Krankenpflege-Grundversicherung).
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen und sich beim Personenmeldeamt angemeldet haben, bleiben Ihnen drei Monate Zeit, die obligatorische Krankenversicherung bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl abzuschliessen.
Bei einer Anmeldung innerhalb dieser 3 Monate sind Sie ab Ihrem Anmeldedatum versichert. Ebenfalls müssen die Prämien rückwirkend auf den Anmeldetag bezahlt werden. Verpassen Sie die Frist von 3 Monaten, gilt der Versicherungsschutz erst ab dem Tag, an dem Sie der Krankenversicherung beigetreten sind. Ausserdem wird für die verzögerte Anmeldung eine Gebühr verrechnet.
Bei einem Wohnsitzwechsel im Inland müssen Sie das Dienst- oder Zivilschutzdienstbüchlein innerhalb von vierzehn Tagen direkt dem Sektionschef bzw. dem Zivilschutzamt zuschicken.
Die Stadtpolizei ist verpflichtet, ein Verzeichnis der in der Stadt Zürich gehaltenen Hunde zu führen. Jeder Hund im Alter von über drei Monaten muss bei der Hundekontrolle innerhalb von zehn Tagen nach dem Zuzug angemeldet werden.
Melden Sie sich direkt bei der SVA Zürich an, falls Sie selbständigerwerbend sind.
Die Stadt, Stiftungen, Wohnbaugenossenschaften und auch Private bieten gemeinnützige Wohnungen und preiswerte Gewerberäume für die Menschen in Zürich an.
In der Stadt Zürich beginnt die Schulpflicht in der Regel mit vier Jahren und startet mit dem Kindergarten, gefolgt von der Primar- und Sekundarschule. In der obligatorischen Schulzeit erhalten Kinder und Jugendliche eine Grundbildung, die ihnen den Zugang zur Berufsbildung oder zu weiterführenden Schulen ermöglicht.