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Die KESB ist die Kindes- und Erwachsenen-Schutz-Behörde.
Bei der KESB arbeiten Fachleute aus verschiedenen Bereichen zusammen.
Zum Beispiel Sozialarbeiter, Juristen oder Psychologen.
Die KESB hat die Aufgabe, Kinder und Erwachsene zu schützen.
Wenn ein Kind oder ein Erwachsener in Gefahr ist, muss die KESB etwas tun.
Im Gesetz steht, was die KESB tun kann. Oder tun muss.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die KESB helfen kann.
Das kann unterschiedlich viel Einfluss auf das Leben der betroffenen Kinder und Erwachsenen haben.
Die KESB will nur dort, wo es nötig ist, in das Leben der betroffenen Personen oder Familien eingreifen.
Sie schaut sich deshalb jeden Fall ganz genau an.
Zuerst will die KESB wissen, ob jemand Anderes helfen kann.
Zum Beispiel Freunde, Verwandte oder Nachbarn.
Wenn niemand helfen kann, dann macht das die KESB.
Dafür arbeitet die KESB eng zusammen mit verschiedenen Fachleuten und mit anderen Fachstellen und Ämtern.
Die KESB kann einen Beistand bestimmen.
Der Beistand kann eine private Person sein, zum Beispiel ein Verwandter. Oder auch ein Sozialarbeiter der Stadt.
Die KESB sagt dem Beistand was er tun muss. Zum Beispiel:
- Die Eltern bei der Erziehung eines Kindes unterstützen.
- Das Geld eines Erwachsenen verwalten und damit die Rechnungen bezahlen.
- Zusammen mit einem Arzt über eine Behandlung entscheiden.
Die KESB kontrolliert die Arbeit des Beistands.
Das Ziel der KESB ist, dass die Betroffenen möglichst selbständig leben können.
Die KESB will immer eine gute Lösung für alle finden.
Sie spricht mit allen betroffenen Personen.
Erst dann entscheidet sich die KESB für eine Lösung.
Danach erhalten die betroffenen Personen einen Brief von der KESB mit dem Entscheid.
Wer mit dem Entscheid nicht einverstanden ist, kann sich beim Gericht dagegen wehren.