Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft bleiben, melden Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug ab. Falls Sie ins Ausland wegziehen, kann die Abmeldung frühestens 30 Tage vor der Ausreise eingeleitet werden.
Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft bleiben, können Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug online oder vor Ort abmelden.
Für die Abmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Ausweis
- Meldebestätigung (sofern vorhanden)
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, müssen Sie bei einem der drei Standorte des Personenmeldeamts vorbeikommen und sich abmelden. Die Abmeldung kann frühestens 30 Tage vor der Ausreise eingeleitet werden. Es ist nicht möglich, den Wegzug ins Ausland online zu melden.
Folgende Dokumente brauchen Sie für die Abmeldung:
Schweizer Bürger*innen:
- Pass oder Identitätskarte
- Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein (sofern vorhanden)
- Fr. 20.- für eine Abmeldebestätigung
Ausländische Staatsangehörige:
- Pass (bei EU/EFTA-Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein (sofern vorhanden)
- Fr. 20.- für eine Abmeldebestätigung
Für die Regelung Ihrer Steuerangelegenheiten nehmen Sie vor der Abmeldung ins Ausland mit dem Steueramt Kontakt auf.
Melden Sie sich an einem der 3 Standorte in Ihrer Nähe.
Hinweis: Zwischen 10.30 Uhr und 14.30 Uhr sowie zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr kann es erfahrungsgemäss zu längeren Wartezeiten kommen.
Personenmeldeamt Zürich Nord
Hofwiesenstrasse 370
8050 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Personenmeldeamt Zürich Süd
Stadthausquai 17
Stadthaus
8001 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Personenmeldeamt Zürich West
Hohlstrasse 35
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr