Die Online-Umzugsmeldung auf dieser Seite ist nur möglich für eine Adressänderung innerhalb der Stadt Zürich.
Für die Neuanmeldung in Zürich oder den Wegzug in eine andere Gemeinde verwenden Sie die Plattform eUmzugCH.
- Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Umzug.
- Die Adressänderung können Sie uns online frühestens 30 Tage vor Einzug melden.
- Bitte beachten Sie, dass Sie bei persönlicher Vorsprache die Adressänderung nur ab effektivem Umzugsdatum melden können.
- Sie sind bereits in der Stadt Zürich angemeldet.
- Sie sind volljährig und handlungsfähig.
- Meldebestätigung
- Mietvertrag
- Kreditkarte oder TWINT (wird benötigt beim Bezug einer provisorischen Parkkarte und bei Personen mit einem Ausländerausweis, wobei die Gebühren je nach Art der Bewilligung verschieden sein können).
Sie können zudem Folgendes über den E-Umzug erledigen:
- Weitere Familienmitglieder ummelden (Ehepartner*in, eingetragene*r Partner*in, minderjährige Kinder), die bis jetzt an derselben Adresse mit Ihnen gemeldet sind. (Volljährige Kinder sowie Personen, welche in einem Konkubinat leben, erfassen bitte eine eigene Umzugsmeldung)
- Während der Eingabe des E-Umzugs eine provisorische Parkkarte für 15 Franken mit einer Gültigkeitsdauer von 45 Tagen beziehen.
- Ihre Adresse dem Strassenverkehrsamt mitteilen (Ausnahme Wochenaufenthalter*innen). Bitte senden Sie Ihren Fahrzeugausweis im Original an das Strassenverkehrsamt.
Sie haben zudem die Möglichkeit, Ihren Umzug persönlich an einem der drei Standorte des Personemeldeamts zu melden. Sie brauchen keinen Termin. Kommen Sie einfach vorbei und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizer Bürger*innen:
- Pass oder Identitätskarte
- Meldebestätigung oder Wochenaufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden)
- Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Untermietvertrag
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
- Pass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
- Meldebestätigung (sofern vorhanden)
- Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Untermietvertrag
- Gebühren für den Wohnungswechsel (Diese sind je nach Art der Bewilligung verschieden)
Informieren Sie Ihren Energielieferanten ewz über Ihren Umzug.
Melden Sie sich an einem der 3 Standorte in Ihrer Nähe.
Hinweis: Zwischen 10.30 Uhr und 14.30 Uhr sowie zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr kann es erfahrungsgemäss zu längeren Wartezeiten kommen.
Personenmeldeamt Zürich Nord
Hofwiesenstrasse 370
8050 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Personenmeldeamt Zürich Süd
Stadthausquai 17
Stadthaus
8001 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Personenmeldeamt Zürich West
Hohlstrasse 35
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr