Sie müssen dem Personenmeldeamt melden, wenn:
- Sie eine Wohnung vermieten.
- Sie ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen.
- Ein*e Untermieter*in ein- oder auszieht (Meldung durch Hauptmieter*in).
- Ein volljähriges Familienmitglied oder der*die Partner*in ein- oder auszieht.