Wenn die Summe aller Einsätze bei einer Tombola oder einem Lotto 20 000 Franken übersteigt, ist eine Bewilligung erforderlich. Die Kontrolle der Durchführung und Ziehung obliegt den Gemeinden. Im Falle der Stadt Zürich ist dies das Stadtammann- und Betreibungsamt Zürich 5.
Das Stadtammannamt Zürich 5
- überwacht die Ziehung des schweizerischen Zahlenlottos
- kontrolliert die Präsentation der Tombolastände und den Wert der Preise (mindestens 60 % Naturalwert der Lospreise)
- überwacht die Ziehung der Haupttreffer-Preise
Bewilligungen zur Durchführung einer Tombola erteilt die Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich. Bitte wenden Sie sich für Bewilligungen direkt an diese kantonale Stelle:
Kanton Zürich
Direktion für Soziales und Sicherheit
Postfach
8090 Zürich
Telefon +41 43 259 21 13 oder +41 43 259 21 19
Nach Erhalt der Bewilligung zur Durchführung einer Tombola werden wir für folgende Punkte mit Ihnen Kontakt aufnehmen:
- Bestimmung der Treffernummern und der Haupttreffer
- Abnahme und Kontrolle des Tombolastands vor Verkauf der Lose
- Vereinbarung zur Haupttreffer-Ziehung
Das Stadtammannamt Zürich 5 beaufsichtigt die jeweils am Mittwoch und Samstag stattfindenden Ziehungen der Gewinnzahlen des schweizerischen Zahlenlottos von:
- 6 aus 45 und Zusatzzahl
- Jokerzahlen
- Plus
- rePLAY