Wenn Sie mit dem Inhalt des Strafbefehls einverstanden sind, bitten wir Sie, die Rechnung zu bezahlen.
Mit Ablauf der Einsprachefrist wird der rechtskräftig und zum vollstreckbaren Urteil.
Die Busse und die Gebühren können Sie per E-Banking oder am Postschalter anhand der QR-Rechnung bezahlen, die dem Strafbefehl beiliegt.
Für Überweisungen an das Stadtrichteramt benutzen Sie bitte folgende Zahlungsinformationen:
Swisspost Postfinance
CH – 3030 Bern
IBAN: CH82 0900 0000 8000 4050 8
BIC: POFICHBE
Clearing / BLZ: 9000
Bitte geben Sie die Nummer Ihres Strafbefehls als Referenz an.
Sie finden die Nummer im Format XXXX-XXX-XXX auf Ihrem Strafbefehl.
Wenn Sie lieber mit Kreditkarte bezahlen oder die Busse in Raten abzahlen möchten, benutzen Sie die untenstehenden Formulare.
Wenn Sie eine Gutschrift erhalten haben, dann teilen Sie dem Stadtrichteramt Ihre Zahlungsverbindung mit. Danach wird der Betrag an Sie überwiesen.