Sie möchten beweisen, dass keine Forderung besteht und das Gericht das Betreibungsamt anweisen soll, den betreffenden Eintrag im Betreibungsregister zu löschen. Der erste Schritt dazu ist die Einreichung eines Schlichtungsgesuchs.
Die Klage muss am Ort des Betreibungsverfahrens eingereicht werden.
Das Klageformular muss die klagende und die beklagte Partei benennen, gültige Zustelladressen angeben und ein Rechtsbegehren enthalten. Das Rechtsbegehren enthält Ihre Forderung, die von der beklagten Partei erfüllt werden soll.
Eine kurze Erklärung der Klage und das Einreichen von Belegen (z.B. eine Kopie des Zahlungsbefehls) helfen allen Beteiligten bei der Vorbereitung der Verhandlung. Alle Dokumente müssen mindestens in zweifacher Ausführung eingereicht werden (eine Kopie für das Friedensrichteramt und eine für jede Gegenpartei).
- Einleitung eines Verfahrens
- Abschluss des Verfahrens
- Gebühren