Bevor finanzielle Streitigkeiten vor Gericht gebracht werden können, müssen Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten. Der erste Schritt dazu ist die Einreichung eines Schlichtungsgesuchs.
Wo muss die Klage eingereicht werden?
Wenn keine spezielle Vereinbarung über den Gerichtsstand getroffen wurde, muss die Klage am Wohnsitz (bei natürlichen Personen) oder am Sitz (bei juristischen Personen) der beklagten Partei eingereicht werden. Konsumentenrechtliche Klagen können auch am Wohnsitz des Verbrauchers eingereicht werden, nicht nur am Wohnsitz der beklagten Partei.
Welche Dokumente müssen eingereicht werden?
Das Klageformular muss die klagende und die beklagte Partei benennen, gültige Zustelladressen angeben und ein Rechtsbegehren (was Sie von der beklagten Partei wollen) enthalten.
Eine vorherige Betreibung ist nicht erforderlich, aber wenn bereits eine Betreibung durchgeführt wurde, ist es ratsam, eine Kopie des Zahlungsbefehls beizulegen.
Eine kurze Begründung der Klage sowie die Beilage von Belegen (z.B. Bestellungen, Rechnungen, Mahnungen, Korrespondenz usw.) helfen allen Beteiligten bei der Vorbereitung der Verhandlung. Alle Dokumente müssen mindestens in zweifacher Ausführung eingereicht werden (eine Kopie für das Friedensrichteramt und eine für jede Gegenpartei).
Ablauf des Verfahrens
- Einleitung eines Verfahrens
- Abschluss des Verfahrens
- Gebühren