Bevor arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor Gericht gebracht werden können, müssen Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten. Der erste Schritt dazu ist die Einreichung eines Schlichtungsgesuchs.
Wenn keine spezielle Vereinbarung über den Gerichtsstand getroffen wurde, müssen Klagen am Wohnsitz (bei natürlichen Personen) oder am Sitz (bei juristischen Personen) der beklagten Partei eingereicht werden. Ausserdem können sie auch am Arbeitsort, an dem die klagende Partei normalerweise oder hauptsächlich gearbeitet hat, eingeleitet werden.
Das Klageformular muss die klagende und die beklagte Partei benennen, gültige Zustelladressen angeben und ein Rechtsbegehren (was Sie von der beklagten Partei wollen) enthalten.
Eine vorherige Betreibung ist nicht erforderlich, aber wenn bereits eine Betreibung durchgeführt wurde, ist es ratsam, eine Kopie des Zahlungsbefehls beizulegen.
Eine kurze Begründung der Klage sowie die Beilage von Unterlagen (z.B. Kopie des Arbeitsvertrags, letzte Lohnabrechnung, Arbeitszeugnis, Korrespondenz usw.) helfen allen Beteiligten bei der Vorbereitung der Verhandlung. Alle Dokumente müssen mindestens in zweifacher Ausführung eingereicht werden (eine Kopie für das Friedensrichteramt und eine für jede Gegenpartei).
- Einleitung eines Verfahrens
- Abschluss des Verfahrens
- Gebühren