So können Sie ein Gesuch ans zuständige Stadtammannamt korrekt einreichen, in diesen Situationen wird ein Befund aufgenommen, so ist der Ablauf gestaltet und diese Kosten und Zuständigkeiten sind zu beachten.
- Zustand von Wohnräumen nach Wegzug Mieter*in
- Geräusche, die in den Örtlichkeiten unüblich sind
- Zustand ganzer Häuser vor/nach Bauarbeiten (Rissprotokolle)
- Gerüche, die in den Örtlichkeiten unüblich sind
- Zustand einer Örtlichkeit im Nachbarschaftsstreit
- Ein Befund wird in strittigen Fällen aufgenommen. Der Befundbericht gilt als Beweismittel vor Gericht.
- Das Stadtammannamt nimmt einen Befund über einen tatsächlichen Zustand auf, der mit den Sinnen – ohne wissenschaftliche oder technische Fachkenntnisse – festgestellt werden kann. Der Befund ist keine Expertise.
- Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin oder deren Vertreter*in muss bei der Befundaufnahme anwesend sein, sonst findet die Aufnahme nicht statt.
- Sämtliche an der Sache Beteiligten dürfen der amtlichen Befundaufnahme beiwohnen. Dazu werden diese durch das Stadtammannamt, den Gesuchstellenden oder die Gesuchstellende eingeladen.
- Für Fotoaufnahmen zum Befundprotokoll bietet das Stadtammannamt Fachleute auf. Die Kosten gehen zulasten des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin. Das Stadtammannamt lehnt jede Haftung oder Nachwährschaft für ungenügende Aufnahmen oder nachträglich festgestellte technische Probleme ab.
- Das Stadtammannamt führt weder Wohnungsabnahmen durch noch nimmt es daran teil. Das ist Sache der Liegenschaften-Verwaltungen.
Zeitaufwand: Fr. 180.–/Stunde zuzüglich Schreibgebühren, Auslagen usw.
Das Stadtammannamt kann einen Kostenvorschuss verlangen.