Sie möchten Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln? Sie können ohne Zeremonie eine Umwandlung am Schalter machen oder mit einer Zeremonie in einer Hochzeitslocation feiern. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Zivilstandesamt.
- Sie können Ihre eingetragene Partnerschaft beim Zivilstandesamt in eine Ehe umwandeln. Dazu ist keine Zeremonie nötig.
- Sie brauchen keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Öffnungszeiten vorbei.
- Für die Umwandlung bringen Sie bitte folgende Dokumente mit: Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte sowie eine Wohnsitzbestätigung, wenn Sie oder Ihr*e Partner*in ausserhalb des Kantons Zürich wohnen.
Sie möchten Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln und dies mit einer Zeremonie feiern? Es gibt viele Hochzeitslocations, die Sie wählen können.
Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe ändert Ihren Namen nicht. Sie haben die Möglichkeit, eine neue Ehe zu begründen. Das Ehevorbereitungsverfahren wäre in diesem Fall neu durchzuführen, wobei die Namensbestimmung neu angegeben werden kann. Wenn Sie Ihren Namen ohne Neuheirat ändern wollen, müssen Sie eine kostenpflichtige Namensänderung beantragen. Sie müssen Ihren Antrag bei der Namensänderungsbehörde am Wohnort einreichen. Im Kanton Zürich ist das Gemeindeamt dafür zuständig. Dort erhalten Sie mehr Informationen.
Paare, die im Ausland geheiratet haben und im Zivilstandsregister der Schweiz mit dem Zivilstand «in eingetragener Partnerschaft» registriert wurden, können einen schriftlichen Antrag stellen, dass der Zivilstand angepasst wird. Die Anpassung kann beim Heimatkanton von einer der beiden Personen beantragt werden. Im Kanton Zürich ist der Antrag an das Gemeindeamt des Kantons Zürich zu stellen.
Eine Umwandlungs-Zeremonie oder eine nochmalige Heirat ist nicht möglich, da die Heirat bereits stattgefunden hat und der Zivilstand in der Schweiz ohne Umwandlung geändert wird.
Gerne können Sie die Änderung des Zivilstands bei der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts beantragen. Falls Sie in der Stadt Zürich wohnen, dürfen Sie sich gerne direkt über das Kontaktformular ganz unten auf der Seite an das Personenmeldeamt wenden.
Eine Umwandlungs-Zeremonie oder eine nochmalige Heirat ist nicht möglich, da die Heirat bereits stattgefunden hat und der Zivilstand in der Schweiz ohne Umwandlung geändert wird.
Je nach Land der Eintragung ist dies unterschiedlich. Falls Sie eine Umwandlung oder eine Heirat wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Zivilstandsamt auf.
Gerne können Sie sich an die zuständige Schweizer Botschaft wenden. Diese kann Ihren Antrag ebenfalls entgegennehmen. Zeremonien sind auf der Botschaft allerdings nicht möglich.
Mo-Fr
08.00–16.30 UhrSa
geschlossenSo
geschlossenÖffnungszeiten über die Feiertage:
- 24. Dezember 2024: 8.00 bis 12.00 Uhr
- 25. und 26. Dezember 2024: Geschlossen
- 27. Dezember 2024: 8.00 bis 16.30 Uhr
- 28. und 29. Dezember 2024: Geschlossen
- 30. Dezember 2024: 8.00 bis 16.30 Uhr
- 31. Dezember 2024: 8.00 bis 12.00 Uhr
- 1. und 2. Januar 2025: Geschlossen