Wie möchten Sie oder Ihre Kinder nach der Heirat heissen? Sie können den Geburtsnamen von Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner als gemeinsamen Familiennamen wählen. Oder Sie behalten Ihre aktuellen Namen. Hier finden Sie Beispiele für die Namenswahl und den Familiennamen der Kinder. Bei Fragen hilft Ihnen das Zivilstandesamt gerne weiter.
- In der Schweiz können Ehepaare nach der Heirat den Geburtsnamen des/der Partner*in als gemeinsamen Familiennamen wählen.
- Sie können auch Ihre aktuellen Namen behalten.
- Doppelnamen sind nicht möglich (zum Beispiel «Keller Meier»).
- Namen mit Bindestrich zwischen den Namen, sogenannte Allianznamen (zum Beispiel «Keller-Meier»), sind erlaubt. Sie werden jedoch nicht im Zivilstandsregister eingetragen. Diese Namen können im Alltag verwendet werden. Auf Antrag können sie in Identitätskarte und Pass vermerkt werden. Weitere Informationen zum Allianznamen erhalten Sie von der Behörde, die Ihren Ausweis ausstellt (Passbüro/Einwohneramt).
- Wohnen Sie im Ausland, ist allenfalls eine Namensführung nach ausländischen Recht möglich. Rufen Sie uns bei Fragen an.
Schweizer*innen, die in der Schweiz wohnen, können keine ausländische Namensführung wählen, auch wenn sie eine zweite Staatsangehörigkeit haben.
- Frau Müller und Frau Bieri heiraten. Sie wählen den Namen von Frau Bieri als gemeinsamen Familiennamen. Nach der Heirat heissen beide «Bieri».
- Frau Keller und Herr Meier heiraten ebenfalls. Sie behalten ihre Namen. Nach der Heirat heisst Frau Keller immer noch «Keller» und Herr Meier «Meier».
- Paare mit ausländischem Pass, die in der Schweiz wohnen, können ihren Namen nach Schweizer Recht wählen (siehe oben: «Mit Schweizer Pass»).
- Sie können Ihren Namen nach dem Recht ihres Heimatlandes wählen. Informieren Sie sich bei Ihrer Botschaft.
- Wohnen Sie im Ausland, gelten andere Gesetze. Rufen Sie uns für weitere Informationen an.
- Herr Demir und Frau Knecht – beide ohne Schweizer Pass – heiraten. Sie entscheiden sich für «Demir» als gemeinsamen Familiennamen. Dieser Name wurde nach Schweizer Recht gewählt. Daher müssen sie die Botschaft nicht kontaktieren.
- Frau Knecht und Frau Schön heiraten. Als deutsche Staatsangehörige entscheiden sie sich beide für eine Namensführung nach deutschem Recht. Sie heissen nach der Hochzeit beide Schön-Knecht.
- Kinder von Ehepaaren mit einem gemeinsamen Namen: Kinder führen den gemeinsamen Familiennamen der Eltern.
- Kinder von Ehepaaren ohne gemeinsamen Namen: Kinder tragen den Nachnamen eines Elternteils. Die Eltern entscheiden, welcher Nachname das ist.
- Kinder, die schon geboren sind, wenn ihre Eltern heiraten, dürfen ihren Nachnamen ändern. Kinder ab 12 Jahre müssen dem Entscheid (ob Änderung oder nicht) zustimmen. Dies gilt auch für volljährige Kinder. Sie müssen zur Ehevorbereitung mitkommen und dort selbst unterschreiben.
Bei Kindern ohne Schweizer Pass (beide Eltern haben einen ausländischen Pass):
- Hier kann der Name nach dem Recht ihres Heimatlandes bestimmt werden.
- Wenn Sie in der Schweiz wohnen, kann der Name auch nach Schweizer Recht (siehe oben) bestimmt werden.
- Informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Botschaft.
- Frau Keller und Herr Meier möchten ihre Namen nach der Hochzeit behalten. Ihr gemeinsamer Sohn Jonas kann nach der Hochzeit entweder «Jonas Keller» oder «Jonas Meier» heissen. Frau Keller und Herr Meier entscheiden sich für «Jonas Keller».
- Frau Müller und Frau Bieri heissen nach der Hochzeit beide «Bieri». Ihre gemeinsamen Kinder heissen ebenfalls «Bieri».