Für eine Aufnahme in das Stadtbürgerrecht der Stadt Zürich müssen Sie nicht auf ihr bisheriges Bürgerrecht verzichten. Denn der Kanton Zürich erlaubt mehrere Gemeindebürgerrechte. Andere Kantone erlauben nur ein Gemeindebürgerrecht. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde Ihres Heimatkantons, bevor Sie das Gesuch einreichen.
Sie möchten als Schweizer*in das Stadtbürgerrecht der Stadt Zürich erhalten. Dazu müssen Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie besitzen die Schweizer Staatsbürgerschaft.
- Sie wohnen seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich, bevor Sie das Gesuch einreichen.
- Sie haben keine relevanten Einträge im Strafregister und keine laufenden Strafverfahren.
- Sie haben keine Einträge im Betreibungsregister.
Bevor Sie das Gesuch einreichen, müssen Sie Dokumente besorgen. Diese reichen Sie anschliessend zusammen mit dem Gesuch online bei der Stadt Zürich ein. Sie benötigen folgende Dokumente:
- Bitte kontaktieren Sie das Zivilstandsamt Ihres Heimatorts für einen Auszug aus dem Zivilstandsregister (nicht älter als 6 Monate)
- Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis der elterlichen Sorge (nur bei Einbezug von minderjährigen Kindern von nicht verheirateten oder geschiedenen Elternteilen)
Die Stadt Zürich verlangt für den Erwerb des Stadtbürgerrechts eine Gebühr von 200 Franken. Für Personen unter 25 Jahren ist der Erwerb des Stadtbürgerrechts kostenlos.
Wenn Sie alle Dokumente besorgt haben, können Sie das Formular «Gesuch um Aufnahme in das Stadtbürgerrecht» ausfüllen. Dieses finden Sie am Seitenende zum Herunterladen. Bitte unterzeichnen Sie das Gesuch, nachdem Sie es ausgefüllt haben.
Anschliessend reichen Sie das Gesuch ein und laden alle benötigen Dokumente hoch. Dazu können Sie die Dokumente scannen oder ein Foto davon machen.
Sie erreichen uns per Telefon zu den untenstehenden Zeiten. Die schriftliche Kontaktaufnahme ist via Kontaktformular möglich.