Die ordentliche Einbürgerung gilt für diese Personen:
- Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Meine Eltern sind Ausländer.
- Wir sind eine ausländische Familie.
- Ich bin Ausländer*in und ich bin nicht verheiratet.
- Ich bin mit einem*einer Schweizer*in verheiratet. Mein*e Ehepartner*in war bei der Heirat noch nicht Schweizer*in.
- Ich lebe mit einem*einer Schweizer*in in einer eingetragenen Partnerschaft.
Sie möchten ein Einbürgerungsgesuch einreichen. Dazu müssen Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen einen Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister einreichen. Erst wenn Sie diesen haben, können Sie mit der Einbürgerung beginnen. Der Auszug aus dem Zivilstandsregister darf beim Einreichen des Gesuchs nicht älter als 6 Monate sein. Sie können den Auszug online beim Zivilstandsamt der Stadt Zürich bestellen.
Wenn Sie noch nicht im Zivilstandsregister eingetragen sind, kann das Zivilstandsamt der Stadt Zürich Sie registrieren.
Sie haben eine gültige C-Bewilligung.
Sie haben insgesamt 10 Jahre in der Schweiz gelebt. Der Aufenthalt in der Schweiz wird je nach Bewilligung anders angerechnet:
- Die Jahre mit C und B-Bewilligung zählen ganz.
- Die Jahre mit F-Bewilligung zählen halb.
- Die Jahre mit N und L-Bewilligung zählen nicht.
Von den 10 Jahren müssen 3 Jahre in den 5 Jahren vor dem Gesuch sein.
Die Zeit in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählt doppelt.
Kinder unter 18 Jahre können ein Gesuch zusammen mit den Eltern einreichen. In diesem Fall müssen die Kinder die 10 Jahre Aufenthalt nicht erfüllen.
Personen in eingetragener Partnerschaft mit einem*r Schweizer*in können unter gewissen Voraussetzungen von verkürzten Aufenthaltsfristen profitieren.
Sie leben seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich, bevor Sie das Gesuch einreichen.
Wenn Sie unter 25 Jahre sind, müssen Sie vor dem Gesuch nur 2 Jahre im Kanton Zürich leben.
Sie haben keine relevanten Einträge im Strafregister und keine laufenden Strafverfahren.
Sie müssen wichtige finanzielle Verpflichtungen einhalten. Sie dürfen keine unbezahlten Einträge im Betreibungsregister in den letzten 5 Jahren haben.
Sie müssen Ihre Lebenshaltungskosten für sich und Ihre Familie decken können oder aktuell eine Aus- oder Weiterbildung machen.
Ihre Lebenshaltungskosten können Sie decken durch:
- Lohn
- Vermögen
- Ansprüche gegenüber Dritten (z.B. AHV, IV, Arbeitslosentaggelder)
Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen. Sie beziehen auch aktuell keine Sozialhilfe.
Es gibt bestimmte Ausnahmen. In folgenden Fällen ist eine Einbürgerung trotzdem möglich:
- Sie haben die Sozialhilfe ganz zurückbezahlt.
- Sie brauchen Sozialhilfe unverschuldet wegen einer erstmaligen formalen Ausbildung.
- Sie sind noch nicht 18 Jahre und Ihre Eltern bekommen Sozialhilfe.
- Sie bekommen Sozialhilfe, obwohl Sie voll arbeiten und/oder Kinder betreuen (Working Poor).
Sie kennen und respektieren die Werte der Bundesverfassung. Zum Beispiel:
- Die Schweiz ist ein Rechtsstaat.
- Männer und Frauen haben die gleichen Rechte.
- Jede Person kann ihre Religion selber wählen.
- Jede Person darf ihre Meinung sagen.
Sie nehmen am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz teil. Sie besuchen zum Beispiel Feste, kulturelle Anlässe oder sind in einem Verein. Sie haben Kontakte zu Schweizer*innen.
Sie unterstützen Ihre Familie bei der Integration in der Schweiz. Zum Beispiel:
- beim Besuch von Sprachkursen
- in der Schule
- bei sozialen und kulturellen Aktivitäten
Sie haben genügend Deutschkenntnisse:
- schriftlich A2
- mündlich B1
Sie haben Grundkenntnisse über die Geographie, Politik, Geschichte und Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens.
Ob sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie mit dem Self-Check des Kantons Zürich herausfinden.
Wenn Sie eine Voraussetzung aus unverschuldeten Gründen nicht erfüllen, können Sie sich unter Umständen dennoch einbürgern lassen. Zum Beispiel, wenn Sie die geforderten Deutschkenntnisse nicht erfüllen oder aktuell Sozialhilfe beziehen. Nehmen Sie in einem solchen Fall Kontakt mit uns auf.
Zuerst müssen Sie Dokumente besorgen. Diese reichen Sie zusammen mit dem Gesuch online beim Gemeindeamt des Kantons Zürich ein. Sie benötigen folgende Dokumente:
Den Auszug können Sie online beim Zivilstandsamt der Stadt Zürich bestellen. Wenn Sie noch nicht im Zivilstandsregister eingetragen sind, kann das Zivilstandsamt Sie registrieren.
Wenn Sie zurzeit arbeitstätig sind, brauchen Sie eine Bestätigung. Laden Sie das Formular herunter und lassen Sie es von Ihrem*r Arbeitgeber*in ausfüllen.
Wenn Sie zurzeit in Aus- oder Weiterbildung sind, brauchen Sie eine Bestätigung. Laden Sie das Formular herunter und lassen Sie es vom Bildungsinstitut ausfüllen.
Für Kinder über 12 Jahre, die die obligatorische Schule besuchen, brauchen Sie eine Bestätigung. Diese können Sie bei der entsprechenden Kreisschulbehörde anfordern.
Die ordentliche Einbürgerung muss von der Stadt Zürich, vom Kanton Zürich und vom Bund bestätigt werden. Das Verfahren dauert ungefähr 2 Jahre. Es besteht aus folgenden Schritten:
Sie reichen Ihr Gesuch online beim Gemeindeamt des Kantons Zürich ein. Der Kanton kontrolliert, ob Sie die Wohnsitzfrist erfüllen. Danach leitet er das Gesuch der Stadt Zürich weiter.
Die Stadt Zürich prüft:
- Deutschkenntnisse
- Grundkenntnisse der Schweiz
- Gesellschaftliche Integration
- Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb der Bildung
Wenn es noch offene Fragen gibt, laden wir Sie zu einem persönlichen Einbürgerungsgespräch ein. Dabei sprechen Sie mit einer Person von der Abteilung Einbürgerungen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie das Gemeindebürgerrecht der Stadt Zürich. Sie erhalten eine Bestätigung per Post.
Ihr Gesuch wird wieder an das Gemeindeamt des Kantons Zürich übergeben und erneut geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie das Kantonsbürgerrecht des Kantons Zürich.
Ihr Gesuch wird an das Staatssekretariat für Migration (SEM) übergeben. Der Bund prüft, ob bei einer Einbürgerung die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet ist. Das SEM erteilt anschliessend die Einbürgerungsbewilligung.
Das Gemeindeamt des Kantons Zürich nimmt die abschliessende Prüfung vor. Anschliessend erhalten Sie das Schweizer Bürgerrecht.
Ein Umzug innerhalb der Stadt Zürich ist jederzeit möglich. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist möglich, sobald die Prüfung durch die Stadt Zürich abgeschlossen ist. Um zu erfahren, ob Sie in eine andere Gemeinde ziehen können, kontaktieren Sie uns bitte.
Die Stadt Zürich verlangt für die ordentliche Einbürgerung eine Gebühr.
Zusätzliche Gebühren fallen für den Auszug aus dem Zivilstandsregister und allenfalls für den Nachweis der Deutschkenntnisse an. Der Bund und der Kanton verlangen ebenfalls eine Gebühr für die ordentliche Einbürgerung. Bei Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, kann die Gebühr reduziert oder erlassen werden.
Wenn Sie die Voraussetzung erfüllen und alle Dokumente besorgt haben, können Sie Ihr Gesuch online beim Gemeindeamt des Kantons Zürich einreichen. Anschliessend müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die Stadt Zürich meldet sich wieder bei Ihnen.
Sie erreichen uns per Telefon zu den untenstehenden Zeiten. Die schriftliche Kontaktaufnahme ist via Kontaktformular möglich.