Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Vor allem betagte Menschen können so ihren Willen rechtzeitig festhalten und eine nahestehende Person oder Fachstelle zur Regelung ihrer Angelegenheiten für den Fall der Urteilsunfähigkeit beauftragen und ermächtigen. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können sehr oft Massnahmen der KESB, die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermieden werden.
Wenn Sie Ihren Vorsorgeauftrag erstellt haben, kann das Zivilstandsamt den Aufbewahrungsort hinterlegen.
Hinweis: Das Zivilstandsamt hinterlegt nur den gewünschten Aufbewahrungsort. Der Vorsorgeauftrag wird nicht beim Zivilstandsamt aufbewahrt.
Den «Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes eines Vorsorgeauftrages im Schweizer Personenstandsregister» können Sie hier herunterladen. Anschliessend können Sie den Antrag bei einem beliebigen Zivilstandsamt schriftlich einreichen oder vorbeibringen. Dem unterzeichnetem Antrag ist ein Identitätsnachweis beizulegen.
Bitte nehmen Sie den Vorsorgeauftrag nicht mit zum Zivilstandsamt. Bitte nehmen Sie nur Ihren Pass oder Identitätskarte mit.
Um den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister festzuhalten, müssen Sie volljährig und urteilsfähig sein.
Gerne beraten wir Sie telefonisch über die nötigen Dokumente. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +41 44 412 31 50.
- Eintragung: Fr. 75.–
- Jede Änderung / Löschung: Fr. 75.–
- Bestätigung: Fr. 30.–
- Keine Beratung oder Ausstellung eines Vorsorgeauftrages
- Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der KESB Ihres Wohnortes, bei einem Notariat, bei Jurist*innen oder der Pro-Senectute
- Keine Eintragung oder Aufbewahrung von Patient*innen-Verfügungen
Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin.