Für Bestellungen von Identitätskarten ist das Personenmeldeamt zuständig.
Wichtiger Hinweis: Das Personenmeldeamt nimmt keine Anträge für Reisepässe entgegen. Reisepässe sowie das Kombi-Angebot (Pass + Identitätskarte) können ausschliesslich beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Mit dem Kombi-Angebot sparen Sie zudem Gebühren.
Ab dem 1. Februar 2025 können Identitätskarten nur noch nach einer vorherigen Terminvereinbarung beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt künftig zentral im Stadthaus am Stadthausquai 17, 8001 Zürich.
Bitte beachten Sie, dass an den bisherigen Standorten Nord und West ab diesem Datum keine Identitätskarten mehr ausgestellt werden.
Wir freuen uns, Sie im Stadthaus begrüssen zu dürfen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie Ihren Termin einfach und bequem hier:
Terminvereinbarung Identitätskarte
Am vereinbarten Termin müssen Sie persönlich im Stadthaus Zürich, Stadthausquai 17, 8001 Zürich erscheinen. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche, die immer von einem sorgeberechtigten Elternteil (gesetzliche Vertretung) begleitet werden müssen. Die neue Identitätskarte wird Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Vorsprache per Post zugestellt.
Bis zum 31. Januar 2025 können Sie für die Beantragung der Identitätskarte noch an einem der drei Personenmeldeämter vorbeikommen.
Identitätskarte: Aktuell vorhandene ID.
Foto: Wird vor Ort bei uns im Personenmeldeamt erstellt.
Foto bei Kleinkindern bis 4 Jahren: Wir bitten Sie ein Passfoto mitzubringen (auf Fotopapier). Fotokriterien
Gebühren: CHF 70 (Erwachsene) / CHF 35 (Minderjährige), zahlbar vor Ort (Kartenzahlung/TWINT).
Verlustanzeige: Bei Verlust der Identitätskarte ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle zwingend notwendig.
Ausweisverluste (ohne Diebstahl) werden zentral durch die Dienststelle Ausweisverluste entgegengenommen. Steht ein Ausweisverlust in Zusammenhang mit einer Straftat (Raub, Diebstahl, Einbruch etc.), muss die Anzeigeerstattung auf einer Regional- oder Quartierwache erfolgen.
Foto: Wird vor Ort bei uns im Personenmeldeamt erstellt.
Foto bei Kleinkindern bis 4 Jahren: Wir bitten Sie ein Passfoto mitzubringen (auf Fotopapier). Fotokriterien
Gebühren: CHF 70 (Erwachsene) / CHF 35 (Minderjährige), zahlbar vor Ort (Kartenzahlung/TWINT).
Foto: Wird vor Ort bei uns im Personenmeldeamt erstellt.
Foto bei Kleinkindern bis 4 Jahren: Wir bitten Sie ein Passfoto mitzubringen (auf Fotopapier). Fotokriterien
Gebühren: CHF 70 (Erwachsene) / CHF 35 (Minderjährige), zahlbar vor Ort (Kartenzahlung/TWINT).
Personen, die einen Ausländerausweis besitzen, müssen diesen spätestens 14 Tage vor Ablauf verlängern lassen. Bitte kommen Sie persönlich bei einem der drei Personenmeldeämter vorbei.
Frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit kann das Personenmeldeamt Verlängerungsgesuche von in der Stadt Zürich wohnhaften Personen entgegennehmen und dem Migrationsamt zur Bearbeitung weiterleiten. Bei vorläufig aufgenommenen Personen (F VA) sowie Personen mit Schutzstatus (S) ist die Entgegennahme des Verlängerungsgesuchs auf einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit beschränkt.
Auf Wunsch kann das Verlängerungsgesuch bei allen Bewilligungen bereits im Voraus ausgehändigt oder per Post nach Hause gesendet werden. Bitte nehmen Sie dafür mit uns Kontakt auf.
Ihre Kurzaufenthaltsbewilligung L läuft demnächst ab?
Bitte bringen Sie mit:
- Kurzaufenthaltsbewilligung
- gültiger Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
- Immatrikulationsbestätigung (Student*innen)
- Verfallsanzeige L (vollständig und falls erwerbstätig zusätzlich vom Arbeitgeber ausgefüllt)
Die Verfallsanzeige wird wird durch das Personenmeldeamt Zürich ungefähr einen Monat vor Ablauf zugestellt.
Die Verlängerung ist gebührenpflichtig und bei persönlicher Vorsprache zu entrichten. Die Gebühren können je nach Staatsangehörigkeit und Bewilligungsart variieren.
Ihre Aufenthaltsbewilligung B läuft demnächst ab?
Bitte bringen Sie mit:
- Aufenthaltsbewilligung
- gültiger Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
- Immatrikulationsbestätigung (Student*innen)
- Verfallsanzeige B (vollständig und falls erwerbstätig zusätzlich vom Arbeitgeber ausgefüllt)
Die Verfallsanzeige wird zwischen zwei und drei Monaten vor Ablauf durch das Staatssekretariat für Migration SEM versendet.
Die Verlängerung ist gebührenpflichtig und bei persönlicher Vorsprache zu entrichten. Die Gebühren können je nach Staatsangehörigkeit und Bewilligungsart variieren.
Ihre Niederlassungsbewilligung C läuft demnächst ab?
Bitte bringen Sie mit:
- Niederlassungsbewilligung
- gültigen Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
- Verfallsanzeige C (vollständig ausgefüllt)
Die Verfallsanzeige wird zwischen zwei und drei Monaten vor Ablauf durch das Staatssekretariat für Migration SEM versendet.
Die Verlängerung ist gebührenpflichtig und bei persönlicher Vorsprache zu entrichten. Die Gebühren können je nach Staatsangehörigkeit und Bewilligungsart variieren.
Ihr Ausweis F oder S läuft demnächst ab?
Bitte bringen Sie mit:
- Aufenthaltstitel F / S
- gültigen Pass (sofern vorhanden) / Schweizer Reisedokument
- Immatrikulationsbestätigung (Student*innen)
- Verfallsanzeige (vollständig und falls erwerbstätig zusätzlich vom Arbeitgeber ausgefüllt)
Die Verfallsanzeige wird einen Monat vor Ablauf durch das Staatssekretariat für Migration SEM versendet.
Die Verlängerung ist gebührenpflichtig und bei persönlicher Vorsprache zu entrichten. Die Gebühren können je nach Staatsangehörigkeit und Bewilligungsart variieren.
Eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist*in in die Schweiz einladen?
Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandsvertretung Ihres Wohnortes ein. Wird das Visum nicht erteilt, kann bei der Auslandsvertretung eine «Verpflichtungserklärung» verlangt werden. Die Verpflichtungserklärung ist von den ausländischen Gästen auszufüllen und Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber in die Schweiz zuzustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von 30 000 Franken zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die «Verpflichtungserklärung». Mit dieser sprechen Sie persönlich vor. Das Personenmeldeamt nimmt die Solvenzprüfung vor.
Bitte bringen Sie mit:
- Verpflichtungserklärung (Formular erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland)
- einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (Monatseinkommen mind. 4000 Franken) oder aktuelle Bankkontoauszüge über 30 000 Franken
- aktueller Betreibungsregisterauszug über die letzten zwei Jahre pro Garant (nicht älter als 1 Monat / bei Ehepaaren je ein aktueller Auszug)
- 60 Franken pro Verpflichtungserklärung
- evtl. Reiseversicherung (Mindestdeckungssumme 50 000 Franken)
Als Gastgeberin oder Gastgeber (Garantie leistende Person) müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen.
Die Übermittlung an die schweizerische Auslandsvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land rund 20 Arbeitstage. Danach können die ausländischen Gäste bei der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.
Melden Sie sich an einem der 3 Standorte in Ihrer Nähe.
Hinweis: Zwischen 10.30 Uhr und 14.30 Uhr sowie zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr kann es erfahrungsgemäss zu längeren Wartezeiten kommen.
Personenmeldeamt Zürich Nord
Hofwiesenstrasse 370
8050 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Personenmeldeamt Zürich Süd
Stadthausquai 17
Stadthaus
8001 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Personenmeldeamt Zürich West
Hohlstrasse 35
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr