Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung der Echtheit. Beglaubigungen können Sie in allen zwölf städtischen Stadtammann- und Betreibungsämter ausstellen lassen.
Wichtig: Bei den meisten Ämtern ist eine Terminbuchung beim Stadtammann- und Betreibungsamt empfohlen, da für Beglaubigungen eine Person aus der Amtsleitung anwesend sein muss. Beachten Sie auch die Öffnungszeiten der jeweiligen Amtsstellen.
Bitte bringen Sie für die Beglaubigung die folgenden Dokumente mit:
Die Kosten sind je nach Beglaubigung unterschiedlich. Sie sind ab 20 Franken zu erhalten. Für genaue Angaben wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt.
Wird von Ihnen eine zweite Beglaubigung oder eine Apostille für Gebrauch im Ausland verlangt? Die Überbeglaubigungen sowie Apostillen stellt die Staatskanzlei des Kantons aus.
Eidesstattliche Erklärungen und Bürgschaften müssen Sie durch ein Notariat öffentlich beurkunden lassen. Ansonsten sind sie nicht gültig. Wenden Sie sich dazu an das für Ihren Wohnort zuständige Notariat.