Das zuständige Stadtammannamt stellt für Sie solche kostenpflichtigen Erklärungen zur Kündigung, Fristansetzung oder Verfügung persönlich zu. Empfänger*innen dürfen die Annahme der Zustellung nicht verweigern.
Die Dokumente sind dreifach (1 Original, 2 Kopien) dem für die Zustelladresse zuständigen Stadtammannamt einzureichen. Geschlossene Umschläge sind in einer amtlichen Zustellung nicht zulässig. Das Stadtammannamt stellt die Dokumente anschliessend gegen Empfangsbestätigung zu.
Die Kosten variieren je nach Erklärungs- und Zustellungsart. Die Kosten je Zustellung betragen mindestens 80 Franken. Das Stadtammannamt kann einen Kostenvorschuss verlangen. Für genauere Angaben wenden Sie sich bitte an das für die Zieladresse zuständige Amt.