Gläubiger*innen können einen zur Abzahlung verkauften Gegenstand ins Eigentumsvorbehalts-Register eintragen. Damit lässt sich verhindern, dass der Gegenstand ins Eigentum der Käufer*innen übergeht, solange die Ware nicht vollständig abbezahlt ist.
Sollten die Ratenzahlungen ausbleiben, können die Verkäufer*innen unter bestimmten Umständen vom Vertrag zurücktreten und die Ware unter Rückerstattung der bereits bezahlten Raten zurückfordern.
Das fürs Register zuständige Amt
Der Vorbehalt kann durch die Gläubiger*innen im Eigentumsvorbehalts-Register eingetragen werden.
In der Stadt Zürich ist das Betreibungsamt Zürich 2 fürs Führen des gesamtstädtischen Registers zuständig. Es ist auch die einzige Anlaufstelle für Auskünfte zu bestehenden Einträgen im Register.
Hinweis: Die übrigen Betreibungsämter der Stadt können keine Auskünfte darüber erteilen.
Kontakt
Stadtammann- und Betreibungsamt Zürich 2
Ulmbergstrasse 1
Postfach
8027 Zürich