Wichtig: Dieses Löschungsgesuch ist ausschliesslich für Betreibungen bestimmt, die aus dem Verlustscheininkasso stammen. Wenn es um Betreibungen von anderen Gläubiger*innen geht (z. B. Steueramt), müssen Sie diese direkt kontaktieren.
Die Löschung einer Betreibung ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind im «Reglement über allgemeine Gebühren der Stadtverwaltung (GebR)» geregelt. Die Mindestgebühr beträgt Fr. 50.–.
- Stellen Sie Ihr Gesuch mit dem untenstehenden Online-Formular.
- Den Einzahlungsschein für die Gebühren erhalten Sie nach Eingang Ihres Gesuches.
- Sobald Ihre vollständige Zahlung eingegangen ist, wird die Löschung Ihrer Betreibung veranlasst.
- Die Löschung der Betreibung erfolgt nur, wenn die Forderung vollumfänglich beglichen wurde.
- Die Zahlungsverbindung für die Gebühren lautet:
IBAN CH39 0900 0000 8704 9141 2
Hinweis: Das untenstehende Formular gilt für Betreibungen, aus denen ein Verlustschein hervorgegangen ist. Falls Sie hingegen eine Betreibung löschen möchten, aus der kein Verlustschein entstanden ist, benutzen Sie das Formular zur Löschung einer Betreibung.