
Beim Verlust und Abschied eines geliebten Menschen treten verschiedene Gefühle auf. Trauer braucht Zeit. Sollte Sie die Trauer jedoch nicht mehr loslassen und Ihren Alltag längerfristig komplett einnehmen, finden Sie Hilfe und Unterstützung bei Fachpersonen von professionellen Beratungsstellen.
Trauerbroschüre «Wenn ein naher Mensch stirbt. Plötzlich ist alles anders.»
Trauerbroschüre
Wenn eine Person stirbt, muss zuerst eine Todesbescheinigung durch eine*n Ärzt*in ausgestellt werden. Danach kann die Überführung durch den Bestatter in eine Aufbahrungshalle erfolgen. Zudem muss jeder Todesfall auf dem Gebiet der Stadt Zürich innerhalb von zwei Tagen (48 Stunden) beim Bestattungsamt gemeldet werden. Welche Dokumente Sie hierfür benötigen und Antworten auf all Ihre anderen Fragen erhalten Sie bei der Bestattungsberatung.
Die weiteren Schritte sind von den Wünschen der verstorbenen Person und den Angehörigen abhängig. In der Stadt Zürich können Sie die eigenen Bestattungswünsche beim Bestattungs- und Friedhofamt kostenlos hinterlegen. Damit nehmen Sie Ihren Angehörigen bereits im Vorfeld viele Entscheidungen ab.
Weitere Informationen und Unterstützungsangebote zum Thema Vorsorge und Patientenverfügung finden Sie unter «Vorsorge und Recht».
Palliativmedizin / Palliative Care ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patient*innen und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art. (WHO, 2002)
Weitere Informationen für Betroffene finden Sie beim Thema Palliative Care.
Grundsätzlich gilt es zwischen Sterbebegleitung, Sterbehilfe und Suizidhilfe zu unterscheiden:
Sterbebegleitung
Diese Unterstützung richtet sich an Menschen und ihre Angehörigen in den letzten Wochen vor dem Tod. Die Sterbebegleitung kann durch medizinisches Fachpersonal, Psycholog*innen, Seelsorger*innen, Therapeut*innen, Ehrenamtliche sowie Angehörige und Freund*innen erfolgen.
Passive Sterbehilfe
Betroffene Personen können auf lebensverlängernde Massnahmen verzichten. Dieser Wunsch wird oft in einer Patientenverfügung festgehalten.
Indirekt aktive Sterbehilfe
Es werden Medikamente wie Morphium verabreicht, die primär das Leiden lindern. Diese können jedoch als Nebenwirkung die Lebensdauer verkürzen. Der möglicherweise frühere Tod wird in Kauf genommen.
Suizidhilfe
Organisationen stellen Substanzen bereit, die den Tod herbeiführen. Dies ermöglicht Betroffenen, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden.
Die aktive Sterbehilfe – eine gezielte Tötung – ist in der Schweiz nicht erlaubt und strafbar.
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