
Die Suchtfachklinik Zürich bietet substanzabhängigen Menschen eine psychiatrische und sozialtherapeutische Behandlung. Die Zusammenarbeit mit zuweisenden Ärzt*innen und weiteren Fachpersonen ist von essenzieller Bedeutung.
Bei Bedarf erfolgt eine Überweisung an eine*n Nachbehandler*in, dies kann ein niedergelassene*r Psychiater*in, ein*e Psycholog*in oder eine andere suchtmedizinische Einrichtung sein. Nachbehandler*innen übernehmen die fortlaufende Betreuung und Therapie des*der Patient*in um den Behandlungserfolg langfristig zu sichern und Rückfälle zu vermeiden.
Die Zusammenarbeit mit den Vollzugsbehörden bei einer Massnahmenbehandlung bezieht sich auf die Kooperation zwischen der Suchtfachklinik und den Justizbehörden. Diese Zusammenarbeit ist notwendig, wenn eine Person, die eine Straftat begangen hat, im Rahmen einer gerichtlichen Anordnung eine Therapie erhält, beispielsweise zur Behandlung von Suchterkrankungen oder psychischen Störungen. Ziel ist es, die Behandlung im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben durchzuführen, den Therapieerfolg zu gewährleisten und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit zu berücksichtigen. Die Vollzugsbehörden überwachen die Einhaltung der Auflagen, während die Klinik die therapeutische Behandlung durchführt.
Falls Sie Ihre Patient*in an die Suchtfachklinik überweisen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
E-Mail-Adresse für Überweisungen: triage-sfk@zuerich.ch
Die Suchtfachklinik ist ein Betrieb des Stadtärztlichen Dienstes.