
Unter den folgenden Telefonnummern erhalten Sie 24 Stunden, 7 Tage pro Woche telefonische Unterstützung zum Thema Palliative Care sowie Hilfe bei medizinischen Notfällen.
Medizinische Notfälle: Tel. 144
Notfallberatung für nicht lebensbedrohliche Notfälle:
Pallifon Tel. 0844 148 148
Ärztefon Tel. 0800 33 66 55
Für medizinische Notfallsituationen zu Hause ist es ratsam, vorgängig einen entsprechenden Notfallplan festzulegen.
Palliative Care umfasst Angebote für unheilbar kranke Menschen, unabhängig vom Alter oder der Diagnose, und deren Angehörige und Bezugspersonen. Zu den Erkrankungen gehören beispielsweise
- Krebs
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Lungenkrankheiten (z.B. COPD)
- neurologische Erkrankungen (Bsp. Multiple Sklerose, Parkinson)
- Autoimmunerkrankungen
Im Gegensatz zur Allgemeinmedizin verfolgt Palliative Care keine Heilung (kurativ), sondern die Linderung von Symptomen wie z.B. Schmerzen oder Atemnot und will die Lebensqualität bei einer lebensverkürzenden Diagnose so hoch wie möglich halten. Der kranke Mensch, seine Anliegen und der Erhalt seiner Autonomie sind zentral.
Palliative Care kann über die gesamte Dauer einer Krankheit und während dem Sterben zum Einsatz kommen. Angehörige und Bezugspersonen erhalten oftmals über den Tod hinaus Unterstützung. Wird in einer frühen Phase der Erkrankung Palliative Care beigezogen, spricht man von Early (frühe) Palliative Care. Sind Wünsche und Bedürfnisse von Betroffenen und ihren Angehörigen frühzeitig bekannt, können entsprechende Massnahmen in den Behandlungsplan integriert werden.
Es gibt keinen bestimmten Zeitpunkt, wann eine heilende (kurative) und wann eine lindernde (palliative) Behandlung stattfindet. Palliative und kurative Behandlung schliessen sich nicht aus, sondern können gleichzeitig erfolgen.
- zu Hause (Domizilbehandlung),
- stationär (z.B. im Spital oder in einer Langzeitinstitution)
- und ambulant (punktuell und ausserhalb des eigenen Zuhauses).
Betreuung zu Hause
Ziel der Palliative Care ist unter anderem auch, dass Personen mit unheilbaren Krankheiten, sofern gewünscht, möglichst lange selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben können.
Weitere Informationen finden Sie hier: Versorgung und Pflege zu Hause
Die allgemeine Palliative Care ist ein Angebot der ambulanten und stationären Grundversorgung. Fachpersonen des Gesundheits- und Sozialwesens mit Palliative-Care-Kompetenzen begleiten, betreuen und behandeln Menschen mit fortschreitenden und unheilbaren Erkrankungen. Patient*innen werden dabei unterstützt, sich vorausschauend mit dem Lebensende auseinanderzusetzen und die letzte Lebensphase zu planen. Wo nötig wird ein Netzwerk zur Unterstützung organisiert, Bezugspersonen werden einbezogen und körperliche und psychische Symptome werden gelindert.
Die meisten Patient*innen werden im Rahmen der allgemeinen Palliative Care behandelt. Ist die Krankheitssituation jedoch instabil und komplex und/oder wird das Überschreiten der Belastungsgrenze bei Bezugspersonen sichtbar, können Fachpersonen der spezialisierten Palliative Care, die über spezialisierte Palliative-Care-Kompetenzen verfügen, beigezogen werden. Diese managen schwer belastende Krankheitssymptome und unterstützen bei schwieriger Entscheidungsfindung, bspw. bei Fragen um lebensverlängernde Massnahmen. Die Organisation des Netzwerkes wie auch die Unterstützung von Bezugspersonen erfordert in diesen Situationen ein höheres Mass an Koordination und Kommunikation und wird intensiviert.
Für die Behandlungen zu Hause, im ambulanten wie auch im stationären Bereich der Gesundheitsversorgung werden nebst Medizin und Pflege je nach Bedarf Fachkräfte aus verschiedenen Fachbereichen beigezogen wie Physio- und Ergotherapie, Ernährungsberatung, Psychologie, Seelsorge und Sozialarbeit.
Es ist Aufgabe der Palliative Care, die verschiedenen Fachkräfte so zu koordinieren, dass eine optimale Betreuung gewährleistet ist.
Im Weiteren – bei fortgeschrittener Krankheit und zunehmender Komplexität – gibt es auch Palliativstationen in Akutspitälern oder Pflegeheimen sowie Palliativkliniken und Hospize.
Informationen zu Palliative Care in den Gesundheitszentren für das Alter
Eine erste Anlaufstelle sind meistens Hausärzt*innen. Das Stadtspital Zürich bietet am Standort Triemli eine ambulante Sprechstunde Palliative Care, ebenso das Universitätsspital Zürich. Die Fachgesellschaft palliative zh+sh informiert ebenfalls über Angebote wie auch die Website Palliativkarte.ch
Palliative-Care-Angebote gibt es im Stadtspital Zürich (Waid und Triemli), mit interprofessionellem Palliativ-Konsiliardienst, Palliativ-Sprechstunde und einer Palliativstation, bei der Spitex Zürich mit zwei spezialisierten Teams sowie in der Grundversorgung in den Alters- und Pflegezentren der Stadt. Das Pflegezentrum Mattenhof bietet zusätzlich Betten für Patient*innen, die die spezialisierte Palliative Care benötigen.
Das kantonale Universitätsspital Zürich verfügt über ein Kompetenzzentrum Palliative Care mit Station und einer ambulanten Sprechstunde. Daneben gibt es private Angebote wie die Stiftung Zürcher Lighthouse oder die Klinik Susenberg, die ihr Angebot ebenfalls auf Palliativpatient*innen ausgerichtet haben.
Das Kinderspital Zürich sowie die Kinder-Spitex Kanton Zürich (Kispex) sind auf Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Krankheiten (pädiatrische Palliative Care) spezialisiert.
Für die Betreuung und Behandlung im häuslichen Umfeld gibt es Angebote. Das Anliegen sollte mit der*dem Hausärzt*in und mit dem privaten Umfeld besprochen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Versorgung und Pflege zu Hause
Nein, Palliative Care verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Neben körperlichen Symptomen werden auch psychische, soziale und spirituelle Aspekte erfasst. Neben dem Lindern von Symptomen helfen Fachpersonen bei Palliative Care dabei,
- ein Betreuungs- und Behandlungsnetz aufzubauen
- die Entscheidungsfindung bezüglich des weiteren Vorgehens zu unterstützen
- für den Notfall zu planen
- den eigenen Willen schriftlich festzuhalten
- die letzte Lebensphase zu gestalten
- Angehörige bzw. Betreuungspersonen zu unterstützen.
In der palliativen Behandlung werden unterschiedliche Schmerzmittel eingesetzt. Die Qualität (die Art) und die Intensität (die Stärke) des Schmerzes sind massgeblich für die Wahl des Schmerzmittels. Eingesetzt werden Nicht-Opioide wie z.B. Paracetamol und Opioide wie z.B. Morphin. Morphin gehört zu den stark wirkenden Opioiden und wird bei starken und stärksten Schmerzen sowie bei nicht anders zu behandelnder Atemnot verabreicht.
Idealerweise wird der eigene Wille frühzeitig in einer Patientenverfügung und in einem Vorsorgeauftrag festgehalten. Liegt in einer Notsituation, in der der eigene Wille nicht mehr mitgeteilt werden kann, ein gültiges Dokument vor, orientiert sich die weitere Behandlung daran. Sind keine Angaben vorhanden, wird ein Standardprozedere gewählt, das unter Umständen von den eigenen Vorstellungen abweicht. Für die Umsetzung des eigenen Willens kann eine Vertretungsperson eingesetzt werden.
Depressive Symptome und Ängste gehen häufig einher mit schweren Erkrankungen. Bei Symptomen wie gedrückter Stimmung, Interessensverlust, Freudlosigkeit, Antriebsmangel, erhöhter Ermüdbarkeit, Ängsten und Schlafstörungen, die anhaltend sind, ist es wichtig, ärztliche oder psychologische Unterstützung zu holen.
Zum Fatigue-Syndrom gehören die Symptome Müdigkeit, Erschöpfung und Antriebslosigkeit. Sie lassen sich auch durch viel Schlaf und Ausruhen nicht lindern und wirken im Alltag sehr beeinträchtigend. Das Fatigue-Syndrom begleitet oftmals schwere Erkrankungen wie Krebs. Es empfiehlt sich, bei den genannten Symptomen ärztliche Unterstützung beizuziehen.
Weiterführende Informationen bietet das Universitätsspital Zürich auf seiner Website zu Chronischer Müdigkeit.
Wünsche und Anliegen können in einem Vorsorgeplan, in einer Patientenverfügung und im Testament festgehalten werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Patientenverfügung und Notfallplan und Erbrechts-Info (Testament erstellen)
Mit einem Vorsorgeauftrag werden für eine allfällige Urteilsunfähigkeit persönliche Angelegenheiten geregelt und eine nahestehende Person oder eine Fachstelle zur Vertretung bemächtigt.
Eine Patientenverfügung bezieht sich ausschliesslich auf medizinische Fragen im Falle einer Urteilsunfähigkeit. Diese kann plötzlich eintreten, zum Beispiel durch einen Unfall, oder schleichend kommen wie etwa bei einer Demenz.
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung dürfen grundsätzlich selbst ausgefüllt werden. Allerdings ist dies anspruchsvoll, da ethische und existentielle Themen berührt und wichtige Fragen zu Leben und Tod geregelt werden. Es gibt Berater*innen, die über das nötige medizinische und juristische Wissen verfügen. Mit ihrer Hilfe können Wünsche, Vorstellungen und offene Fragen geklärt werden, und sie helfen, die Dokumente auszufüllen. Üblicherweise sind die Beratungen kostenpflichtig.
Diverse Stellen bieten Vorlagen zum Download oder zur Bestellung an.
Der Notfallplan dient allen Beteiligten (Patient*innen, Angehörigen und dem Behandlungsteam) in medizinischen Krisen als Leitfaden. In Kombination mit den wichtigsten Medikamenten vor Ort können unerwünschte Hospitalisierungen vermieden werden. Im Plan soll auch festgehalten sein, welche lebensverlängernden Massnahmen bei einer Urteilsunfähigkeit gewünscht werden.
Der Notfall- oder Massnahmenplan wird in der Regel von einer Fachperson erstellt.
ACP (Advance Care Planning = Vorausschauende Behandlungsplanung) ist ein Instrument zur Planung der medizinischen Behandlung in Situationen, in welchen ein*e Patient*in nicht mehr urteilsfähig ist. Eine Patientenverfügung ACP ist differenzierter und detaillierter als eine übliche Patientenverfügung. Zertifizierte ACP-Berater*innen besprechen mit Patient*innen (und mit engen Bezugspersonen) persönliche Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf Krankheit und Sterben. Die Beratung soll gewährleisten, dass mögliche Folgen von Behandlungswünschen verstanden sowie Chancen und Risiken abgewogen sind.
Die Beratung ist kostenpflichtig. Es empfiehlt sich, vorgängig den Preis mit der gewünschten Beratungsstelle zu klären und die Krankenversicherung bezüglich einer Kostenübernahme anzufragen.
Es empfiehlt sich, Fachpersonen beizuziehen, um den Bedarf zu erheben, das passende Produkt zu finden und die Finanzierung zu klären.
In der Stadt Zürich sind Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollstühle, Lagerungskissen usw. für die Pflege zu Hause in den Krankenmobilien-Magazinen (Albisrieden und Hard, Höngg) erhältlich. Sauerstoffgeräte werden von der Lunge Zürich gestellt, Pflegebetten von der Krebsliga Zürich.
Die Spitex übernimmt einen grossen Teil der anfallenden Aufgaben, punktuell können Leistungen von anderen Fachleuten, wie z.B. von Ergotherapeut*innen, in Anspruch genommen werden. Ist die Krankheitssituation sehr instabil oder komplex, kommt ein spezialisiertes Palliative-Care-Team der Spitex zum Zug. Freiwillige können ebenfalls für Einsätze beigezogen werden, insbesondere auch zur Entlastung von Angehörigen. Medikamente, Lebensmittel und vieles mehr kann man sich nach Hause liefern lassen.
Betreuende Angehörige oder Bezugsperson sind einer grossen Belastung ausgesetzt. Informationen zu Entlastungsangeboten für Betreuende findet man beispielsweise beim Entlastungsdienst des Kantons Zürich.
Der Mittagstisch, Mittagshort wie auch andere stundenweise Angebote helfen, Engpässe zu überbrücken. Die Spiel- und Krabbelgruppen, Gemeinschaftszentren, ELCH-Zentren, Quartierzentren und Quartierräume haben unterschiedliche Angebote. In den Kitas der Stadt Zürich gibt es Plätze für 24-Stunden-Kriseninterventionen. Für ein*e Nanny kann man sich an den nannyverein.ch wenden.
Die Betreuung des Haustieres kann in einem Vorsorgeauftrag geregelt werden. Beim Zürcher Tierschutz gibt es eine Informationsseite, welche sämtliche Fragestellungen wie beispielsweise eine Notfallkarte für Haustiere ausführlich erklärt.
Palliative Care bietet keine aktive Sterbehilfe an. Konfrontiert mit dem Wunsch nach assistiertem Suizid zeigen Fachpersonen der Palliative Care deshalb Alternativen wie die palliative Sedation (siehe unten) auf und unterstützen bei der Entscheidungsfindung. Sie nehmen in der Regel aber keine aktive Rolle in der Suizidbeihilfe ein, legen zum Beispiel keine Venenkatheter für das Sterbemittel. Sie setzen jedoch alles daran, die Betroffenen bis zum letzten Atemzug gut zu umsorgen. Viele Sterbewillige verzichten bei guter Palliative Care schliesslich auf Sterbehilfe.
Beim Sterbefasten oder terminalen Fasten geht es um den freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF). Beim FVNF können Schmerz- und Beruhigungsmittel sowie Psychopharmaka zur Behandlung von Unruhe und Delir eingesetzt werden. Schwerkranke Menschen, die auf diesem Weg ihren Tod vorzeitig herbeiführen wollen, sollten sich von einem spezialisierten Palliative-Care-Team begleiten lassen, denn Unruhe oder ausgetrocknete Schleimhäute können quälend sein.
Menschen, die sich bereits in Todesnähe befinden und unter unerträglichen und nicht therapierbaren Symptomen wie Schmerzen, Delir (Halluzinationen, starke Verwirrtheit, Aufregung) oder Atemnot leiden, können in ihren letzten Stunden in einen künstlichen Schlaf versetzt werden. Palliativ-Spezialist*innen können diese Massnahme mit medizinisch-technischen Hilfsmitteln auch zu Hause gewährleisten.
Viele Fragen drehen sich um die finanzielle Absicherung von Angehörigen oder Haustieren, den Nachlass oder die Bestattung. Der eigene Wille kann in einer Patientenverfügung, einem Vorsorgeauftrag und im Testament festgelegt werden.
Eine Herausforderung für Hinterbliebene kann heutzutage der digitale Nachlass (soziale Netzwerke, Plattformen, kostenpflichtige Abonnemente etc.) eines*einer Verstorbenen darstellen. Wichtig ist, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass Angehörige Zugriff auf Benutzernamen und Passwörter erhalten. Urkunden sollte man digitalisieren, Dokumente und Verträge an einem sicheren Ort für ausgewählte Hinterbliebene zugänglich machen.
Ja, sofern die nötigen Rahmenbedingungen bestehen. Die städtische Spitex kommt drei bis vier Mal täglich für Grundpflege oder Kontrollbesuche vorbei. Spezialisierte Palliative-Care-Teams der Spitex Zürich unterstützen schwerkranke Menschen und ihr Umfeld zusätzlich in instabilen und komplexen Situationen. Alleinstehende Menschen benötigen allenfalls die Hilfe einer (kostenpflichtigen) privaten 24-Stunden-Betreuung oder eines Netzwerks aus Freund*innen, Nachbar*innen und Freiwilligen, wenn der Verbleib zu Hause wegen belastender Symptome, Sturzgefahr oder grosser Schwäche allein unmöglich wird.
Die Palliativstationen in den Akutspitälern sind für die Stabilisierung von Palliativpatient*innen gedacht, etwa wenn Symptome nur schwer kontrolliert werden können oder pflegende Angehörige ihre Belastungsgrenze überschreiten. In der Regel sind die Spital-Aufenthalte auf maximal drei Wochen beschränkt, deshalb sollte frühzeitig nach Lösungen für danach gesucht werden, zum Beispiel in Form eines Übertritts in ein Pflegeheim, ein Hospiz oder des Austritts nach Hause mit Unterstützung eines spezialisierten Teams.
Arbeitnehmende haben bei Krankheit über eine gewisse Zeit Anspruch auf eine Lohnfortzahlung oder Krankentaggeld. Die Modalitäten sind in den Arbeitsverträgen geregelt, dürfen jedoch die gesetzlichen Mindestleistungen nicht unterschreiten.
Führt die Krankheit zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit, können Leistungen aus der Invalidenversicherung (IV) beantragt werden. Wenn keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, kann Sozialhilfe beansprucht werden.
Die Grundversicherung der Krankenkasse deckt Kosten, die als medizinisch notwendig gelten. Dazu gehören beispielsweise ärztliche Behandlungen, diverse Medikamente und gewisse Therapien. Unter bestimmten Bedingungen übernehmen weitere Versicherungen, wie beispielsweise Zusatzversicherungen oder die Invalidenversicherung, Teile der Kosten. Zudem gibt es Stiftungen und gemeinnützige Organisationen, die Beiträge leisten.
Da es Leistungen gibt, die nicht oder nur teilweise gedeckt sind, ist es wichtig, frühzeitig mit der Krankenkasse die Kostenübernahme zu klären. Die eigene Krankenkasse kann detaillierte Informationen zur Vergütung der anfallenden Kosten geben. Organisationen und Fachpersonen der Palliative Care wie Ärzt*innen, Pflegefachpersonen und Sozialarbeiter*innen können ebenfalls Auskunft erteilen.
Über die letzte Lebensphase zu sprechen ist nicht einfach. Das Kartenset Palliative Care erleichtert den Gesprächseinstieg. Es besteht aus sechs ansprechend illustrierten Frage-und-Antwort-Karten, die zentrale Fragen wie «Was ist Palliative Care?» oder «Wie finde ich trotz Krankheit Lebensqualität?» beantworten.
Das Kartenset kann kostenlos über das Bestellformular (weiter unten) bestellt werden.
Das Set gibt es auch ohne städtisches Logo zum Selbstkostenpreis von Fr. 3.–
Allgemeine Informationen zu Palliative Care bietet der Informationsflyer Palliative Care.
