Spitex-Institutionen und selbstständige Pflegefachpersonen, die in der Stadt Zürich oder in einer Vertragsgemeinde ihre Leistungen erbringen, benötigen für die Abrechnung der ambulanten Pflegebeiträge nachfolgende Unterlagen.
Aktueller Stand Vertragsgemeinden: Bassersdorf, Horgen, Kilchberg, Kloten, Mönchaltorf, Oberrieden, Opfikon, Rüschlikon, Seuzach, Thalwil, Uster, Wädenswil (Leistungen ab 1.7.2023), Wald (Leistungen ab 1.1.2025).
Die Abrechnung der Pflegebeiträge erfolgt über die elektronische Plattform ORION. Vor erstmaliger Abrechnung ist die Registrierung bei der Stadt Zürich notwendig. Die Anleitung ist unter «Allgemeine Unterlagen» zu finden. Anschliessend kann das ausgefüllte Abrechnungsformular über die Plattform hochgeladen werden. Die Abrechnungsformulare sind jeweils für das Jahr, in welchem die Leistung erbracht wurde, einzureichen.
Wichtiger Hinweis: Leistungserbringende, welche mit VeruA abrechnen, können das ausgefüllte Abrechnungsformular bei VeruA herunterladen und via ORION einreichen.
In den folgenden Unterlagen finden Sie nützliche Informationen zur Online-Plattform ORION, die Übersicht der BfS-Nummern der Gemeinden und das Merkblatt zur Datenerfassung im Abrechnungsformular.
Abrechnungsformulare für Pflegeleistungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025
Abrechnungsformulare für Pflegeleistungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025
Pflegebeiträge werden maximal fünf Jahre rückwirkend ausbezahlt. Abrechnungsformulare, welche Sie nicht auf der Homepage finden, können Sie mittels Kontaktformular bestellen.