Der Schulärztliche Dienst unterstützt Schulen und Eltern mit Informationen, Beratungen und Impfangeboten.
Kranke Kinder brauchen Ruhe und Pflege. Sie gehören nicht in die Schule, auch nicht mir fiebersenkenden Medikamenten. Nach einem fiebrigen Infekt sollte ein Kind mindestens noch einen Tag lang ohne Medikamente symptomfrei sein (kein Fieber, kein Husten, keine Schmerzen), bevor es wieder in den Kindergarten oder die Schule geht. So können Rückfälle und Ansteckungen von anderen vermieden werden.
Erkrankt ein Kind an einer ansteckenden Krankheit, welche grosse gesundheitliche Folgen haben kann (z.B. Kinderlähmung, Masern, Hepatitis B), informieren die Mitarbeitenden des Schulärztlichen Dienstes Eltern, Lehrpersonen und Behörden. Je nach Situation werden Massnahmen zum Schutz der übrigen Schulgemeinschaft eingeleitet, wie z.B. ein vorübergehender Schulausschluss.
Diese hochansteckende Augenentzündung betrifft die Bindehaut und gelegentlich die Hornhaut des Auges. Symptome sind: Tränenfluss, gerötete Bindehaut, Schwellung des Oberlides, Juckreiz. Normalerweise verläuft die Krankheit harmlos und heilt innerhalb von zwei Wochen von selbst ab. Bei Schmerzen ist ein Arztbesuch ratsam.
Schulausschluss: Ab Diagnose (beziehungsweise Ausbruch im zweiten Auge) bis zum 15. Tag nach Krankheitsausbruch.
Borkenflechte ist eine juckende, manchmal auch schmerzende Haut-Infektion, die bei Kindern häufig vorkommt. Die Krankheit ist sehr ansteckend, kann aber gut behandelt werden.
Ein Schulausschluss ist nicht nötig.
Ausschluss Schwimmunterricht: Keine Teilnahme am Schwimmunterricht, bis die offenen Hautstellen abgeheilt und die Krusten abgefallen sind.
Chlamydien gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Krankheit. In vielen Fällen verläuft eine Infektion zu Beginn fast ohne Symptome. Allerdings kann sie unbehandelt zu schweren Folgen wie Unfruchtbarkeit führen. Die Krankheit ist mit Antibiotika gut behandelbar.
Kein Schulausschluss
Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Atemwegserkrankung, die erstmals 2019 aufgetreten ist. Eine Impfung ist verfügbar.
Schulausschluss: Der Schulbesuch hängt vom Allgemeinzustand des Kindes ab. Erkrankte Kinder bleiben solange zu Hause, bis sie fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand sind.
Bei Dellwarzen handelt es sich um eine harmlose Virusinfektion der Haut. Oft bilden sich die Dellwarzen nach einiger Zeit spontan zurück. Ist der Befall gross, können sie von der Kinderärzt*in entfernt werden.
Kein Schulausschluss: Von Dellwarzen betroffene Kinder müssen nicht von der Schule ausgeschlossen werden. Auch können sie weiterhin den Sport- und Schwimmunterricht besuchen.
Der Fuchsbandwurm lebt im Darm des Fuchses. Sehr selten erfolgt eine Übertragung auf den Menschen.
Vorsichtsmassnahmen
- Hände nach dem Spielen im Freien (vor allem nach Kontakt mit Erde und Gras) gründlich mit Seife waschen.
- Kochen von Nahrung bei über 60ºC tötet Bandwurmeier ab. Tiefgefrieren tötet die Eier hingegen nicht ab.
- Sandkästen nach Gebrauch zudecken.
- Fuchskot mit umgestülptem Plastiksack (z.B. Robydog) einsammeln und in Hauskehricht oder Robydogbehälter entsorgen. Nicht auf den Kompost werfen oder vergraben!
- Füchse nicht füttern oder durch attraktive Nahrungsquellen (z.B. offenen Kompost, unverschlossene Abfalleimer, Haustierfütterung im Garten) anlocken.
kein Schulausschluss
Fusspilz ist eine häufig vorkommende Pilzinfektion der Füsse. Eine Ansteckung erfolgt oft dort, wo Menschen barfuss laufen: In Schwimmbädern, Turnhallen oder Umkleidekabinen. Fusspilz heilt nur selten spontan ab. Mit speziellen Sprays oder Crèmen ist er aber gut behandelbar.
Ein Schulausschluss ist nicht nötig.
Bei der Hand-Fuss-Mund-Krankheit und der Mundfäule handelt es sich um weit verbreitete, meist harmlose, aber sehr ansteckende Infektionskrankheiten. Beide Krankheiten heilen von alleine wieder ab, können aber durch schmerzhafte Blasen im Mund Kinder stark beim Essen und Trinken beeinträchtigen.
Schulausschluss: Der Schulbesuch hängt vom Allgemeinzustand des Kindes ab. Erkrankte Kinder bleiben solange zu Hause, bis sie fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand sind.
Hautpilz ist eine Pilzinfektion, bei der die feine mit Flaumhaar behaarte Haut am Körper oder im Gesicht befallen ist. Die betroffene Hautstelle zeigt häufig eine kreis- bzw. ringförmige Hautveränderung mit Rissen, Schuppung oder nässenden Bläschen. Der Hautpilz verursacht auch Juckreiz sowie Haarausfall an der Kopfhaut. Hautpilz wird mit Crèmen und/oder Tabletten behandelt.
Schulausschluss: Wird je nach Ausprägung von der behandelnden Fachperson festgelegt.
Hepatitis A ist eine durch ein Virus ausgelöste Leberentzündung, die bei Kindern meist harmlos verläuft. Eine Impfung ist möglich, wird aber hauptsächlich Menschen empfohlen, die engen Kontakt zu erkrankten Personen haben oder in Risikoländer reisen.
Ein Schulausschluss gilt mindestens bis zum 6. Tag nach Ausbruch des akuten Durchfalls oder Auftretens der Gelbsucht.
Hepatitis B (auch Gelbsucht genannt) ist eine ernsthafte Leberentzündung. 2/3 der angesteckten Personen zeigen keine Symptome, sie können die Krankheit trotzdem übertragen. Es existiert eine Impfung gegen Hepatitis B, die Säuglingen als Kombinationsimpfung empfohlen wird. Die Impfung kann bei noch nicht geimpften Jugendlichen nachgeholt werden.
Kein Schulausschluss
Meningokokken-Erkrankungen sind selten, können jedoch innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden. Kinder unter 5 Jahren und Jugendliche zählen zu den besonderen Risikogruppen. Begeben Sie sich bei Verdacht umgehend in ärztliche Behandlung.
Schulausschluss: ab Verdacht bis zum Ausschluss des Verdachts. Enge Kontaktpersonen (Geschwister, Freund*innen, Lehrpersonen), die gesund sind, werden nicht von der Schule ausgeschlossen.
HPV gehört zu den sexuell übertragbaren Krankheiten. HP-Viren können Genitalwarzen, Krebsvorstufen sowie Krebs im Genitalbereich oder Rachenraum verursachen. Ab 11 Jahren ist eine Impfung empfohlen, eine Therapie gegen HPV gibt es nicht. Am besten geschützt ist man, wenn die Impfungen vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgen.
Kein Schulausschluss
Keuchhusten ist eine hochansteckende Erkrankung der Atemwege. Über mehrere Wochen treten heftige Hustenattacken auf. Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet für schwere Komplikationen. Eine Impfung verleiht einen hohen, aber nicht vollständigen Schutz.
Schulausschluss: Ist nur eine Person erkrankt, wird noch kein Schulausschluss verhängt. Ab zwei erkrankten Personen wird ein Schulausschluss geprüft. Dauer des Schulausschlusses: mit Antibiotika 5 Tage, ohne 21 Tage.
Die ansteckende Pilzinfektion der behaarten Kopfhaut (Haare, Augenbrauen) tritt vorwiegend bei Kindern vor der Pubertät auf. Kopfhautpilz wird mit Crèmen und/oder Tabletten behandelt.
Schulausschluss: Wird je nach Ausprägung von der behandelnden Fachperson festgelegt.
Scabies, umgangssprachlich auch Krätze genannt, ist eine weit verbreitete ansteckende Hauterkrankung, die durch die Krätzmilbe verursacht wird. Die Krankheit löst einen starken Juckreiz aus und muss mit spezieller Crème behandelt werden. Eine Ansteckung erfolgt über direkten Hautkontakt von Mensch zu Mensch. Bei Erkrankung von Kleinkindern oder Schwangeren muss ein Arztbesuch erfolgen.
Krätze hat nichts mit unhygienischen Lebensverhältnissen zu tun, sondern breiten sich dort aus, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen.
Schulausschluss: Erkrankte Personen werden bis 24 Stunden nach Beginn der Behandlung von der Schule ausgeschlossen.
Die Legionellose ist eine Infektionskrankheit der Lunge. Für gesunde Menschen stellt sie in der Regel kein Gesundheitsrisiko dar. In den Schul- und Schwimmanlagen der Stadt Zürich werden zur Vorbeugung der Legionellose alle Duschen regelmässig mit 70º C heissem Wasser gespült. Legionellen überleben solche Temperaturen nicht. Daher ist das Risiko, sich dort anzustecken, äusserst gering.
Kein Schulausschluss
Madenwürmer sind kleine weisse Würmer im Darm und gehören zu den häufigsten Wurmerkrankungen beim Menschen. Kinder sind durch ihr Alltagsverhalten häufiger als Erwachsene von Madenwürmern betroffen. Der Befall ist unangenehm, aber ungefährlich.
Kein Schulausschluss: Kinder, die an Madenwürmern erkrankt sind, müssen nicht vom Besuch der Schule, des Kindergartens oder des Horts ausgeschlossen werden.
Die Magen-Darm-Grippe ist eine Erkrankung des Magen-Darm-Traktes, welche bei Kindern häufig vorkommt und plötzliches Erbrechen und Durchfall verursacht. Sie wird meist durch Viren, häufig durch das Norovirus, ausgelöst und dauert 2 bis 3 Tage. Die Krankheit hat nichts mit der echten Grippe (Influenza) zu tun.
Schulausschluss: So lange Symptome vorhanden sind.
Masern sind eine unterschätzte Kinderkrankheit: Bei fast jeder sechsten Erkrankung kommt es zu Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündung. Eine Impfung ist die einzige Möglichkeit, um Masern vorzubeugen. Die Impfung ist ab Kleinkindalter empfohlen.
Schulausschluss: Nicht geimpfte Kinder können bis zu 21 Tage vom Besuch der Schule ausgeschlossen werden.
Mumps ist eine ansteckende Virus-Erkrankung, die bei Kindern und Erwachsenen auftreten kann. Typisch sind schmerzhaft angeschwollene Ohrspeicheldrüsen und Wangen. Bei Kindern verläuft Mumps meist harmlos. Je älter eine angesteckte Person ist, desto eher kann es zu Komplikationen wie Hirnhautentzündung, Gehörlosigkeit oder Hodenentzündung kommen. Die wirksamste Möglichkeit, um Mumps vorzubeugen, ist die Schutzimpfung.
Kein Schulausschluss
Das Pfeiffersche Drüsenfieber ist eine häufige und normalerweise harmlose Virusinfektion des Lymphsystems. Meistens erkranken Kinder und Jugendliche daran. Bei vorwiegend jüngeren Kindern verläuft die Krankheit ohne Symptome.
Kein Schulausschluss: Die Teilnahme am Sportunterricht richtet sich nach der Empfehlung des*der behandelnden Ärzt*in.
Ringelröteln ist eine Kinderkrankheit, welche meist ohne Komplikationen verläuft. Teilweise kommt es zu einem Hautausschlag, welcher bis zu 7 Wochen immer wieder auftreten kann. Meist klingt Ringelröteln von selbst ab. Ringelröteln ist nicht mit Röteln zu verwechseln. Es existiert keine Impfung gegen Ringelröteln.
Kein Schulausschluss
Scharlach ist eine fieberhafte Erkrankung mit Halsweh und Hautausschlag. Die Krankheit ist sehr ansteckend und kann deshalb gehäuft in Kitas, Kindergärten und Schulen auftreten.
Kein Schulausschluss
Es kann vorkommen, dass gebrauchte Spritzen oder Nadeln von Drogenkonsumenten auf Pausenplätzen oder WC-Anlagen von Schulen gefunden werden. In solchen Spritzen können Krankheitserreger vorkommen. Bei einer Stichverletzung braucht es am gleichen Tag und so bald wie möglich eine ärztliche Untersuchung.
Kein Schulausschluss
Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit, die vor allem die Lunge befällt. Gefährdet sind insbesondere Kleinkinder und immungeschwächte Personen. Mit speziellen Antibiotika, die über Monate korrekt eingenommen werden müssen, ist die Krankheit meist gut behandelbar.
Schulausschluss: Die Krankheit ist meldepflichtig. Bei ansteckender Lungen-Tuberkulose gilt der Schulausschluss so lange, bis die Kinder nicht mehr ansteckend sind – dies dauert in der Regel 2-3 Wochen.
Bei Warzen handelt es sich um eine Infektionserkrankung der Haut, die bei Kindern vor allem an Handrücken, Fingern und Fusssohlen vorkommt. Warzen sind harmlos und heilen meist spontan ab, allerdings oft erst nach Monaten oder sogar Jahren.
Kein Schulausschluss
Windpocken sind sehr ansteckend. Bei Kindern im Vorschulalter verläuft die Krankheit meist harmlos, später kann sie jedoch zu Gürtelrose führen. Für Kinder ab 9 Monaten sowie bei nicht bereits erkrankten Personen bis 39 Jahre ist eine Impfung empfohlen.
Kein Schulausschluss