Das Krebsrisiko durch Luftschadstoffe in der Stadt Zürich wird hauptsächlich durch Benzol, Russ und polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bestimmt. In der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sind für krebserregende Stoffekeine Grenzwerte definiert, denn in jeder Konzentration dieser Stoffe besteht eine gesundheitliche Gefahr. Gemäss LRV gilt es deshalb, die Gefährdung durch diese Stoffe zu minimieren.
Bereits vor dreissig Jahren wurden in der Stadt Zürich Luftschadstoffe mit kanzerogenem Potenzial gemessen. Ein Bericht aus dem Jahr 2003 schätzt das Risiko, durch kanzerogene Luftschadstoffe an Krebs zu erkranken, als gering ein. Das Risiko, durch kanzerogene Luftschadstoffe an Krebs zu erkranken, wird als gering eingeschätzt.
Benzol ist hoch toxisch und eindeutig krebserregend. Durch die seit Mitte der 1990er Jahre getroffenen Emissionsreduktionsmassnahmen konnten in der Schweiz die Benzol-Immissionen um mehr als 80 Prozent reduziert werden.
Russ besteht aus elementarem Kohlenstoff. Er entsteht vor allem bei unvollständigen Verbrennungsprozessen. Die krebserregenden Russpartikel sind sehr klein und können tief in die Lunge eindringen. Um dem verfassungsmässigen Schutzanspruch der Bevölkerung gerecht zu werden, sollten die Russkonzentrationen (EC) in der Aussenluft im Jahresmittel 0.1 μg/m³ nicht übersteigen.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind im Russ enthalten. Sie stellen aus lufthygienischer Sicht ein ernstzunehmendes Problem dar. Die EU hat für Benzo(a)pyren (BaP) einen Zielwert (Jahresmittelwert) von 1 ng/m³ festgelegt (EU-Commission, 2004).
Hohe PAK-Belastungen treten vor allem im Winter und in Regionen mit erhöhtem Anteil an Holzheizungen auf. Der Einfluss von Verkehrsemissionen ist vergleichsweise gering, wie die mässigen Belastungen an strassennahen Standorten in Städten zeigen.