
Alltagslärm umfasst Lärm, der direkt oder indirekt durch alltägliche Aktivitäten von Menschen entsteht: beim Sport, auf Spielplätzen, bei Festen und Veranstaltungen, bei Gartenarbeit, im Nachtleben usw. Durch die Siedlungsverdichtung wächst auch der Alltagslärm. Dieser Entwicklung steht der Wunsch nach Ruhe gegenüber.
Für Alltagslärm gibt es keine Grenzwerte, was eine Beurteilung im Einzelfall notwendig macht. Viele Lärmbelästigungen lassen sich vermeiden, wenn Ruhezeiten eingehalten werden.
Um Interessenskonflikte zu lösen und Lärmklagen zu vermeiden, braucht es eine Balance. Die Stadt Zürich entwickelt in ihrer Lärmschutzstrategie passende Massnahmen.
Ruhezeiten sind festgelegte Zeiten, in denen zum Schutz der Wohnbevölkerung vermeidbarer Lärm verboten ist. Ruhezeiten fördern ein harmonisches Zusammenleben und ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung. Dies gilt besonders nachts und früh am Morgen. In Ruhezeiten sollte man drinnen und draussen keinen lauten Aktivitäten nachgehen wie zum Beispiel Musik hören, handwerken oder lautstarke Gespräche führen.
- Werktags von 12 bis 13 Uhr
- An Sonn- und Feiertagen ganztags
- Die Nachtruhe dauert von 22 bis 7 Uhr.
- Während der Sommerzeit beginnt die Nachtruhe freitags und samstags um 23 Uhr.
Für Ausnahmen braucht es eine Polizeibewilligung.
Weitere Informationen zu Ruhezeiten und was Sie bei Lärm tun können, finden Sie unter Nachbarschaft und Nachtleben.