
Der SPD ist ein kostenloses Beratungsangebot vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe. Der SPD hat in jedem Schulkreis eine Zweigstelle. Warten Sie bei Schulproblemen nicht, bis es brennt. Melden Sie sich frühzeitig.
- Die Schulleistungen meiner Tochter werden immer schlechter. Was können wir tun?
- Unser Kind geht nicht mehr gerne zur Schule. Wie können wir es unterstützen?
- Das aggressive Verhalten unseres Sohnes macht uns Sorgen.
- Wie kann ich zusammen mit den Eltern die schulische Motivation eines Schülers verbessern?
- Meine Schülerin wirkt in letzter Zeit oft traurig. Braucht sie Therapie?
- Kann eine Sonderschulung diesem Schüler meiner Klasse helfen?
Schüler*innen
- Ich habe nur noch Stress in der Schule.
- Ich werde immer wieder von anderen Schüler*innen ausgelacht.
Je nach Situation ist der Ablauf unterschiedlich. Die Schulpsycholog*in bespricht die Situation mit allen Beteiligten, führt bei Bedarf Tests durch und macht einen Schulbesuch. Sie erarbeitet Lösungen, vermittelt bei Konflikten, verweist an geeignete Spezialist*innen und empfiehlt Massnahmen. Eine Abklärung und Beratung umfasst in der Regel mehrere Termine und ein Schlussgespräch. Die Schulpsycholog*in begleitet ein Kind und seine Familie bei Bedarf während der ganzen Schullaufbahn.
Eine Anmeldung wird in der Regel an einem schulischen Standortgespräch zwischen Schule und Eltern sowie je nach Situation auch mit dem Kind/Jugendlichen vereinbart. Die Lehrperson füllt mit Einverständnis der Eltern das Anmeldeformular aus. Eltern und Jugendliche können sich auch direkt an den SPD in ihrem Schulkreis wenden. Bei Bedarf organisiert der SPD für seine Besprechungen eine Übersetzung.
Wenn es um die Abklärung einer Sonderschulung geht, muss der SPD immer beigezogen werden, ebenso bei schulischer Psychotherapie.
Wenn es Uneinigkeit oder Unklarheiten zwischen Schule und Eltern über (sonder-)pädagogische Massnahmen gibt, kann der SPD hinzugezogen werden. Kinder und Jugendliche in Sonderschulen werden immer vom SPD begleitet.
Die Mitarbeiter*innen des SPD unterstehen dem Amtsgeheimnis und der beruflichen Schweigepflicht.
Für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen stehen in der Stadt Zürich verschiedene schulische und therapeutische Massnahmen zur Verfügung. Das Schulamt führt eine Übersichtsseite mit den Fördermassnahmen und Therapien, die in der Stadt Zürich angeboten werden.