E-Mail ssd-sb-deutsch@zuerich.ch
Telefon +41 44 413 88 88
Erreichbarkeit
Montag, 8.00–12.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag, 13.00–17.00 Uhr
Freitag, 8.00–12.00 Uhr
Während den Schulferien führen wir jeweils einen reduzierten Dienst (Ausnahmen: Weihnachts- und Sommerferien)
Schulsystem
Der Schulbesuch ist für alle Kinder ab vier Jahren obligatorisch und unentgeltlich. Nach zwei Jahren im Kindergarten treten sie in die Primarschule über. Die obligatorische Schulzeit dauert insgesamt 11 Jahre.
Nach der 6. Primarklasse besuchen die Schüler*innen drei Jahre die Sekundarstufe. Diese absolvieren sie entweder in der Sekundarschule oder in einem Langgymnasium. Für die Aufnahme ins Langgymnasium müssen die Kinder eine Prüfung absolvieren.
Im Laufe der 2. Sekundarklasse werden die Jugendlichen auf die berufliche Zukunft vorbereitet. Sie lernen verschiedene Berufe kennen und können sich so auf den Anschluss an die obligatorische Schulzeit vorbereiten. Viele Schüler*innen suchen sich mit Unterstützung der Lehrpersonen während der Schulzeit eine Lehrstelle in einem Betrieb. Wer eine Lehre macht, besucht an ein bis zwei Tagen pro Woche die Berufsschule und erhält einen kleinen Lohn. Andere Jugendliche wollen eine weiterführende Schule besuchen und bereiten sich auf die Prüfung für die Aufnahme ins Kurzgymnasium oder eine Fachmittelschule vor. Diese kann nach der 2. und/oder 3. Sekundarklasse absolviert werden.
Bei der Wahl ihrer Laufbahn brauchen die Jugendlichen auch Unterstützung ihrer Eltern. Die Informationen zum Berufsbildungssystem finden Sie in verschiedenen Sprachen. Die Stadt Zürich organisiert zum Thema Berufswahl Eltern-Veranstaltungen in verschiedenen Sprachen.
Schulstart
Wohnen Sie bereits in Zürich und Ihr Kind wird bis zum 31. Juli vier Jahre alt, müssen Sie nichts unternehmen. Frühzeitig vor dem Start in den Kindergarten nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.
Wenn Sie neu nach Zürich gezogen sind und Ihre Adresse gemeldet haben, erhalten Sie von uns weitere Informationen über die Schulzuteilung Ihres Kindes. Wenn Sie Ihre Adresse im Tool eingeben, finden Sie die für Ihre Kinder zuständige Schulbehörde. So können Sie auch von sich aus Kontakt aufnehmen.
Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet an fünf Vormittagen und je nach Schulstufe an zwei bis vier Nachmittagen statt. Im 1. Kindergartenjahr gibt es noch keinen Nachmittagsunterricht. Für das Mittagessen gehen die Kinder entweder nach Hause oder sie bleiben in der Schule. Für die Verpflegung und die Betreuung bezahlen Eltern einen einkommensabhängigen Beitrag.
Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeiten
Vor und nach dem Unterricht bieten die Schulen Betreuung an. Die Betreuung ist kostenpflichtig. Eine Übersicht über die verschiedenen Angebote und die Kosten finden Sie hier. Eltern können Subventionen beantragen und je nach Einkommen und Vermögen einen reduzierten Tarif bezahlen. Für die erstmalige Anmeldung zur Betreuung (im Alltag auch Hort genannt) müssen Sie ein Formular ausfüllen. Detaillierte Informationen zur Betreuung sind nur auf Deutsch erhältlich.
Tagesschulen
In den Tagesschulen bleiben die Schüler*innen ab dem 2. Kindergartenjahr an Tagen mit Nachmittagsunterricht über Mittag in der Schule. Sie erhalten eine warme Mahlzeit und werden von Fachpersonen betreut. Zusätzlich zu den Mittagen besteht auch in den Tagesschulen die Möglichkeit, Ihr Kind für die Betreuung vor oder nach der Unterrichtszeit anzumelden.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Falls Ihr Kind neu Deutsch lernt oder zusätzliche Unterstützung braucht, wird es DaZ-Unterricht erhalten. Dieser Unterricht ist kostenlos und findet in der Schule, meist während der Schulzeit z.T. im eigenen Klassenzimmer statt. Weitere mehrsprachige Informationen finden Sie auf der Webseite des kantonalen Volksschulamts.
Herkunftssprachlicher Unterricht (HSK)
Ihr Kind kann im HSK-Unterricht seine Kenntnisse in der Erstsprache erweitern. Die Teilnahme ist freiwillig aber empfohlen. Das Angebot besteht für über 25 Sprachen und wird von verschiedenen Institutionen angeboten. Sie können Ihr Kind online anmelden.
Fach Religion, Kultur und Ethik (RKE)
Der Unterricht in «Religionen, Kulturen, Ethik» ist so aufgebaut, dass alle Schüler*innen daran teilnehmen können, unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit. Die verfassungsmässige Glaubens- und Gewissensfreiheit wird gewahrt. Das Fach «Religionen, Kulturen, Ethik» ist obligatorisch.
Im Kindergarten und in der 1. Primarklasse gibt es keine Noten, sondern ein Elterngespräch, in dem die Entwicklung des Kindes im Vordergrund steht. In den folgenden Klassen erhalten die Schüler*innen im Februar und im Juli zum Schuljahresende ein Zeugnis mit Noten zwischen 1 und 6. 1 ist die niedrigste und 6 ist die höchste Note. Die Note 4 gilt als genügend. Detaillierte Informationen zur Beurteilung auf verschiedene Stufen finden Sie auf der Webseite des kantonalen Volksschulamts.
Für Schüler*innen mit ausgeprägten Begabungen oder erschwerten Lern- und Verhaltensvoraussetzungen bestehen verschiedene Förderangebote. Bei Bedarf unterstützen Therapien wie Psychomotorik oder Logopädie die Schüler*innen beim schulischen Lernen.
Gesundheit und Prävention
Die Schulgesundheitsdienste der Stadt Zürich ergänzen die medizinische Betreuung Ihres Kindes. Bei Fragen können Sie sich an unsere Fachstellen wenden.
Zahngesundheit
Gesundheitsthemen allgemein
Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten
Suchtprobleme
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit befindet sich direkt im Schulhaus und richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende der Schule. Sie unterstützt und berät bei Fragen und Problemen in der Schule und in der Familie.
Die Stadt Zürich stellt für Familien und Kinder ein vielfältiges Sport-, Freizeit-, Kultur- und Bildungsangebot zur Verfügung. Informationen über Museen, Sportmöglichkeiten oder Bibliotheken erhalten Sie direkt bei den Institutionen.