Die Schulpflicht dauert 11 Jahre und beginnt im Kanton Zürich in der Regel mit 4 Jahren. Die Volksschule ist für alle Kinder, unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status, obligatorisch. Sie ist kostenlos sowie politisch und konfessionell neutral.
In der Volksschule erhalten Kinder und Jugendliche eine Grundbildung. Das ermöglicht ihnen einen Zugang zur Berufsbildung oder zu weiterführenden Schulen.
Die Gemeinden stellen sicher, dass jedes Kind die öffentliche Schule seines Wohnortes besuchen kann oder aber diejenige, welche dem Wohnort am nächsten liegt. Ansprechpartnerin betreffend Einschulung in die Volksschule ist in der Schweiz die Schulgemeinde beziehungsweise in der Stadt Zürich die zuständige Kreisschulbehörde.
Anhand Ihrer Wohnadresse können Sie die für Sie zuständige Kreisschulbehörde ermitteln.
Der Kanton Zürich erlässt die gesetzlichen Grundlagen für die Volksschule. Dazu gehört insbesondere das Volksschulgesetz. Das Volksschulamt ist die verantwortliche kantonale Verwaltungsstelle.
Seit dem Schuljahr 2019/20 gilt im Kanton Zürich im Kindergarten, in der Primarschule und in der Sekundarschule der Zürcher Lehrplan 21.
Damit alle Kinder ihre schulische Laufbahn gut starten können, unterstützen die Massnahmen und Projekte der Frühen Förderung insbesondere sozial benachteiligte Familien.
Der Kindergarten dauert zwei Jahre. Im Kindergarten lernen die Kinder mit allen Sinnen. Es findet ein fliessender Übergang vom lernenden Spielen zum spielerischen Lernen statt. Zusätzlich zum freien Spiel gestalten die Lehrpersonen altersgerechte Lektionen. Hiermit ermöglichen sie vielfältige Lernprozesse auf Grundlage des Lehrplans 21.
Die Primarschule dauert sechs Jahre. Die Lehrpersonen der Primarschule vermitteln grundlegende Kompetenzen in Sprachen, Mathematik, Natur/Mensch/Gesellschaft, Gestalten, Musik, Sport sowie Medien und Informatik. Diese Kompetenzen bereiten die Kinder für die weiterführende Schulbildung in der Sekundarschule vor.
Die Primarschule wird in der Regel in die Unterstufe (1.–3. Klasse) und Mittelstufe (4.–6. Klasse) unterteilt.
Die Sekundarschule dauert drei Jahre. Die Jugendlichen vertiefen und erweitern ihre Kompetenzen, die sie in der Primarschule erworben haben. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, um eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule zu absolvieren.
Das sonderpädagogische Angebot in der Stadt Zürich ist integrativ ausgerichtet. Die Klassenlehrperson und eine speziell ausgebildete Förderlehrperson in Schulischer Heilpädagogik (SHP) begleiten die Schüler*innen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen auf ihrem Lernweg.
Auch Kinder und Jugendliche mit hohen Fähigkeiten werden in ihrer Klasse entsprechend ihren Begabungen gefördert. Eine qualifizierte Fachperson Begabungs- und Begabtenförderung (Fachperson BBF) berät und unterstützt dabei die Klassenlehrperson.
Im Förderkonzept legen die Schulen fest, wie sie an ihrer Schule die Integrative Förderung organisieren und wie die beteiligten Lehr- und Fachpersonen zusammenarbeiten.
Schüler*innen können die Schulpflicht auch an einer Privatschule oder im Privatunterricht – auch «Homeschooling» genannt – erfüllen.
Nach Abschluss der Volksschule stehen den Jugendlichen berufsbildende und allgemeinbildende Ausbildungsgänge offen.
Informieren Sie sich in der Übersicht zur Beruflichen Grundbildung und den Mittelschulen des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Zürich.
Um eine Mittelschule besuchen zu können, muss die Zentrale Aufnahmeprüfung absolviert werden. Die Sekundarschulen der Stadt Zürich bieten Vorbereitungskurse an.
Informationen und Unterstützung zum Thema Volksschule in Deutsch und 13 weiteren Sprachen: