Viele Fragen und Herausforderungen im Schulalltag eignen sich dafür, sie partizipativ, also teilnehmend, zu bearbeiten. Bei dieser Herangehensweise können Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen angehört werden und je nach Situation oder Thema auch mitentscheiden. Wenn es die Angelegenheit zulässt, können sie auch bei der Umsetzung der gemeinsamen Entscheidungen mitwirken.
Die Schüler*innen-Partizipation fördert die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen sowie deren kommunikativen Kompetenzen. Sie können altersgemäss den Lebensraum Schule mitgestalten und dabei schon früh Demokratie erleben und lernen, was diese bedeutet und wie sie gelebt wird.
Schüler*innen-Partizipation trägt zur Qualität und zu tragfähigen Lösungen in der Schule bei.
- Kinder und Jugendliche werden bei Entscheidungen zur Gestaltung von Schulentwicklung, Schulalltag, Zusammenleben und Schulgemeinschaft einbezogen.
- Kinder und Jugendliche lernen, eigene Anliegen einzubringen und Lösungen gemeinsam und demokratisch auszuhandeln.
- Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen, Schulleiter*innen kennen die Sichtweise von Kindern und Jugendlichen und beziehen sie in ihre Entscheidungen ein.
Schüler*innen-Partizipation hat verbindliche Grundlagen. Die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 12, KRK) beschreibt das Recht von Kindern, die eigene Meinung zu allen Angelegenheiten, die sie betreffen, frei äussern zu dürfen und mit ihren Anliegen angemessen berücksichtigt zu werden. Das Volksschulgesetz des Kantons Zürich übernimmt dieses Recht für die Schule (§ 50, VSG). Auch die Leitsätze der Schulpflege der Stadt Zürich geben vor, dass die Schule die Mitwirkung ihrer Schüler*innen fördert. In der Rahmenordnung für die schulischen Betreuungseinrichtungen steht die Partizipation der Kinder als ein pädagogischer Grundsatz. Genauere Informationen unter «Gesetzliche Grundlagen».
UN-Kinderrechtskonvention, 1989 (CH ratifiziert 1997) Artikel 12: «Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äussern und berücksichtigen die Meinung angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.»
Bundesverfassung (SR 101) Art. 112 : «Sie (die Kinder und Jugendlichen) üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus.»
Volksschulgesetz Kanton Zürich (LS 412.100) §50: «Die Schülerinnen und Schüler werden an den sie betreffenden Entscheiden beteiligt, soweit nicht ihr Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen. Das Organisationsstatut und das Schulprogramm sehen eine dem Alter und dem Entwicklungsstand entsprechende Mitverantwortung und Mitsprache der Schülerinnen und Schüler vor.»
Verordnung über die geleiteten Volksschulen in den Schulkreisen der Stadt Zürich (Organisationsstatut) (AS 412.103) Art. 23: Partizipation der Schülerinnen und Schüler 1 Die Schülerinnen und Schüler werden an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt, soweit nicht ihr Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen. 2 Die Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz erlässt die Grundsätze für eine dem Alter und dem Entwicklungsstand entsprechende Mitverantwortung und Mitsprach (Partizipation) der Schülerinnen und Schüler. 3 Im Rahmen dieser Grundsätze legt jede Schule die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler im Leitbild fest und regelt im Betriebskonzept deren Einzelheiten.»
Lehrplan 21 Bildungsziele (Grundlagen): «…Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich in der Schule ihrem Alter entsprechend einzubringen und auf Klassen- und Schulebene mitzuwirken. Die Schule als Ort des sozialen, partizipativen Lernens fördert die Beziehungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit und das Übernehmen von Verantwortung für die Gemeinschaft. …». Gelegenheiten zur Partizipation tragen zum Aufbau von «überfachlichen Kompetenzen» sowie von fachlichen Kompetenzen in den Fachbereichen Natur, Mensch, Gesellschaft und Deutsch bei.
Die Schule ist der Ort, an dem Kinder und Jugendliche erstmals demokratische Prozesse erleben können. Sei dies zum Beispiel im persönlichen Umgang, in der Klassengemeinschaft, im Unterricht oder der Betreuung. Dabei können die Kinder und Jugendlichen in unterschiedlichem Grad an Entscheidungen beteiligt sein:
- Sie reden mit, das heisst sie werden angehört und ihre Antworten werden in die Entscheidung einbezogen.
- Sie entscheiden mit, das heisst sie können neben ihren Ansichten zu Fragen auch eigene Vorschläge einbringen und sind mit ihrer Stimme an der gemeinsamen Entscheidung beteiligt.
- Sie wirken mit, das heisst sie setzen Teile der gemeinsam getroffenen Entscheidungen mitverantwortlich um.
Durch die Partizipation in der Schule stärkt man die Kinder und Jugendlichen in verschiedenen Hinsichten:
- Persönlichkeitsentwicklung: Kinder und Jugendliche erfahren Selbstwirksamkeit und werden in ihrer Selbstsicherheit, ihrer Zuversicht und ihrem Vertrauen in die Zukunft gestärkt. Sie realisieren, dass sie die Urheber ihrer Handlungen sind und lernen den Wert ihrer Teilnahme mehr zu verstehen und zu schätzen.
- Kompetenzen: Soziale, kommunikative Fähigkeiten und demokratische Handlungskompetenzen werden gefördert und die Schüler*innen lernen Regeln zu respektieren.
- Identifikation und Zugehörigkeit: Wer beteiligt ist und sich ernst genommen fühlt, identifiziert sich mehr mit seinem Lebensraum und übernimmt Verantwortung. Dies fördert das positive Schulklima, sowie den Umgang mit Vielfalt und Integration. Dies wiederum hilft der Gewaltprävention.
- Schulqualität: Schüler*innen-Partizipation ist sowohl ein Merkmal von Schulqualität als auch ein Beitrag dazu. Sie fordert und fördert Schulentwicklung
Die Schüler*innen lernen, sich mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen und verschiedene Perspektiven einzunehmen, die Bedürfnisse, Sicht- und Vorgehensweisen der anderen Beteiligten zu verstehen, was ihnen zeigt, dass vieles im Leben nicht eindeutig ist. Sie lernen, sich eine eigene Meinung zu bilden, diese zu vertreten und je nach dem vielleicht auch mal zu ändern. So wird ihnen gezeigt, dass Konflikte auch gewaltfrei gelöst werden können, dass es Kompromisse geben kann und man gemeinsam Lösungen findet. Somit kann Schüler*innen-Partizipation die Gemeinschaft in der Schule stärken und einen Beitrag leisten zu einer Kultur des respektvollen Umgangs mit Verschiedenartigkeit, zur Gewaltprävention und Gesundheitsförderung, zur Weiterentwicklung von Unterricht und Betreuung. Sie wirkt beziehungs- und gemeinschaftsbildend.
Kinder und Jugendliche in der Stadt Zürich sollen in dem Projekt «Euses Züri» gezielt zur Mitwirkung an politischen Entscheidungsprozessen motiviert werden. Das Qualitätsmanagement arbeitet hierbei eng mit der Projektleitung der Jugendkonferenz zusammen, moderiert Gruppen und coacht Jugendliche für ihren Auftritt im Gemeinderat.
Schüler*innen des Campus Glattal konnten im Rahmen eines Partizipationsprojekts in Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagement Schulamt ihre Lernräume selbst gestalten. Dafür haben sie im Rahmen eines Partizipationsprojektes verschiedene Raumgestaltungsideen konzipiert und diese anschliessend einem Architektur- und Designbüro präsentiert. Gemeinsam mit diesem wurden die Ideen ausgearbeitet und zum Schluss gemeinsam beraten, was umsetzbar ist. Im Anschluss haben sie sich miteinander für eine Idee entschieden und diese umgesetzt.
An einer Schulleitungstagung und an einem Anlass der PH Zürich durften sie dieses Projekt zum Abschluss vorstellen und über ihre Erfahrungen diskutieren.
Schüler*innen des Schulhauses Aemtler B haben ebenfalls im Rahmen eines Partizipationsprojektes in Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagement Schulamt ihr Lernzentrum gestaltet. Sie haben Ideen gesammelt, ein Raumkonzept und einen Budgetplan erstellt und die Umsetzung selbst durchgeführt (Einkauf und Einrichtung).
Die Schulleitungsversammlung findet zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Vorstehers des Schul- und Sportdepartements Stadtrat Filippo Leutenegger statt. Die Herbst-Versammlung organisiert jeweils das Qualitätsmanagement als Partizipationsprojekt mit einer Schulklasse. Die Schüler*innen lernen Projektarbeit und Eventmanagement anhand der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. In verschiedenen Teilgruppen übernehmen sie die Begrüssung und Einleitung zur Versammlung sowie präsentieren ihre Schule und eine Reflexion zur Projektarbeit. Gemeinsam wählen sie ein Motto aus und stimmen die Dekoration, die Drucksorten, ihr Auftreten sowie die kulinarische Verköstigung auf dieses Motto ab. Sie übernehmen sowohl das Kochen, wie auch das Catering an diesem Abend. Dabei werden sie vom Qualitätsmanagement Schulamt begleitet und gecoacht. Als Dankeschön erhält die Klasse einen Gutschein für einen Ausflug ihrer Wahl.
Die Schulleitungs-Tagung findet viermal im Jahr unter dem Vorsitz der Präsident*innen der Zürcher Schulpflege statt. An einer SL-Tagung übernehmen zwei Schüler*innen die Moderation der Tagung: Begrüssung, Einleitung, Ankündigung der Referent*innen und weitere Aufgaben, wie z.B. ein Kurzinterview führen. Begleitet und gecoacht werden die Schüler*innen in der Vorbereitung vom Qualitätsmanagement Schulamt.