Damit unser Supportteam Ihre Anfrage möglichst rasch bearbeiten kann, beschreiben Sie bitte Ihr Anliegen so detailliert wie möglich. Gerne können Sie auch einen Printscreen dem Formular anhängen.
Während den Schulferien führen wir jeweils einen reduzierten Dienst (Ausnahmen: Weihnachts- und Sommerferien)
Bei Zuzug und Registrierung oder Abmeldung zum Kindergarten kontaktieren Sie bitte Ihre Kreisschulbehörde und verlangen die Formulare für den Offline-Prozess.
Meine Kreisschulbehörde finden
Bei Kindern im Schulbetrieb müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die Offline-Prozesse laufen wie bis anhin.
Ja. So gelangen die Kontaktdaten von beiden sorgeberechtigten Personen an die zuständigen Stellen. Zudem bleiben dann beide informiert.
Nein, das ist im Moment nicht möglich.
Ihre eigene.
Anleitung zur Entfernung der AHV-Nummer:
- Einloggen in «Mein Konto»
- Zu den Einstellungen oben rechts navigieren
- AHV-Nummer verwalten wählen
- AHV-Nummer entfernen
- Sie werden aus Sicherheitsgründen ausgeloggt
- Einloggen und wieder zu «Meine Kinder» navigieren
- Neuen Zugangscode für Ihre eigene AHV-Nr. bestellen
«Mein Konto» ist der zentrale Zugang zu den Online-Services der Stadt Zürich. Im «Mein Konto» können Sie zum Beispiel Ihre Steuern verwalten oder über den Service «Meine Kinder» Dienstleistungen rund um Ihr Kind wahrnehmen.
Das geschieht automatisch.
Gehen Sie im Service «Meine Kinder» beim Dashboard Ihres Kindes auf das Infofenster «Schulische Betreuung» und klicken auf den Link «Schulische Betreuung ändern». Wenn Ihr Kind noch nicht registriert ist, benötigen Sie den Code des Kindes um den Service «Schulische Betreuung verwalten» zu aktivieren.
Nein, jedes Elternteil muss sich mit seinem eigenen «Mein Konto» Account für den Service «Meine Kinder» anmelden.
Die Daten können Sie jederzeit im Service «Meine Kinder» beim Dashboard unter der Rubrik Daten ändern.
Ja, Sie müssen sich in «Mein Konto» einloggen und zu «Meine Kinder» navigieren. Bei der Frage «Haben Sie bereits einen Code erhalten» müssen Sie «Zugangscode bestellen» wählen.
Nur wenn Sie das Sorgerecht des Kindes haben.
Bitte melden Sie sich beim Personenmeldeamt mit einer amtlichen Bescheinigung, dass Sie das alleinige Sorgerecht besitzen.