Seit Beginn des Schuljahrs 2008/09 haben die in der Stadt Zürich wohnhaften Privatschüler*innen den Anspruch auf den Bezug von Leistungen der Volksschule in unterschiedlichen Bereichen.
Schüler*innen, die eine Privatschule besuchen oder privat unterrichtet werden und ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich haben, sind berechtigt, obligatorische und alternativ obligatorische Lehrmittel der Volksschule bei der SchuI- und Büromaterialverwaltung kostenlos zu beziehen.
Bezugsberechtigte Schüler*innen sind bei jeder Bestellung der Schul-und Büromaterialverwaltung auf dem Formular «Wohnort-Nachweis» zu melden.
Bei Schüler*innen der Volksschule mit Privatunterricht ist der Nachweis gemäss § 69 Volksschulgesetz zu erbringen.
Die Bestellungen müssen auf dem Formular «Obligatorische Lehrmittel 2025» pro Stufe ausgefüllt werden und per Kontaktformular gesendet werden.
Ausserordentlichen Bestellschlusstermin 2025
Vom Mittwoch, 4. bis und mit Dienstag, 10. Juni 2025 erfolgt in den meisten Dienstabteilungen der Stadt Zürich die Migration des SAP-Programms auf S/4HANA. Während dieses Zeitraums sind sowohl das SAP-System als auch der Webshop nicht verfügbar. Auch das Team der SBMV ist in dieser Zeit nur eingeschränkt erreichbar.
Schul- und Büromaterialverwaltung
Die Lieferungen erfolgen kostenlos und direkt an die Schule.
Alle Module vom Stellwerk 8 werden direkt über den Lehrmittelverlag St. Gallen bezogen: Volksschule; Stellwerk 8, Anpassung Obligatorium | Kanton Zürich (zh.ch).
Der Wohnort-Nachweis muss an SSD-Bereich-Paedagogik@schulen.zuerich.ch gesendet werden.