Seit Beginn des Schuljahrs 2008/09 haben die in der Stadt Zürich wohnhaften Privatschüler*innen den Anspruch auf den Bezug von Leistungen der Volksschule in unterschiedlichen Bereichen.
Obligatorische Lehrmittel der Volksschule
Schüler*innen, die eine Privatschule besuchen oder privat unterrichtet werden und ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich haben, sind berechtigt, obligatorische und alternativ obligatorische Lehrmittel der Volksschule bei der SchuI- und Büromaterialverwaltung kostenlos zu beziehen.
Bestellungen
Bezugsberechtigte Schüler*innen sind bei jeder Bestellung der Schul-und Büromaterialverwaltung auf dem Formular «Wohnort-Nachweis» zu melden.
Bei Schüler*innen der Volksschule mit Privatunterricht ist der Nachweis gemäss § 69 Volksschulgesetz zu erbringen.
Die Bestellungen müssen auf dem Formular «Obligatorische Lehrmittel 2025» pro Stufe ausgefüllt werden und per Kontaktformular gesendet werden.
Ausserordentlichen Bestellschlusstermin 2025
Voraussichtlich wird zwischen dem 5. und 10. Juni 2025 in den meisten Dienstabteilungen der Stadt das Programm zur Abwicklung sämtlicher Geschäftsprozesse (SAP) umgestellt. Damit wir eine termingerechte Lieferung gewährleisten können, möchten wir Sie auf den ausserordentlichen Bestellschlusstermin aufmerksam machen:
Rücksendetermin: Freitag, 16. April 2025
Bestellungen an:
Schul- und Büromaterialverwaltung
Lieferung
Die Lieferungen erfolgen kostenlos und direkt an die Schule.
Stellwerk
Alle Module vom Stellwerk 8 werden direkt über den Lehrmittelverlag St. Gallen bezogen: Externer Link:Volksschule; Stellwerk 8, Anpassung Obligatorium | Kanton Zürich (zh.ch).
Der Wohnort-Nachweis muss an Externer Link:SSD-Bereich-Paedagogik@schulen.zuerich.ch gesendet werden.