Jeweils drei Klassenzimmer bilden zusammen mit zwei Gruppenräumen und dem Aufenthaltsraum sowie den dazugehörigen Toiletten einen Cluster.
Cluster ermöglichen:
- eine übersichtliche Gruppengrösse von 60 bis 70 Kindern
- kleinere Gemeinschaften als Bezugspunkt auch in grossen Schulhäusern
- einen hauptsächlichen Aufenthaltsort während des Tages
In der Tagesschule entstehen durch die räumliche Verknüpfung von Unterricht und Betreuung Synergien, Flächen können gemeinsam genutzt werden.
Clustervorzonen dienen
- dem Spielen und Lernen
- klassenübergreifenden Veranstaltungen
- der Umnutzung zu Aufenthaltsraum bei vorübergehend erhöhtem Bedarf an Klassenzimmern
Das Klassenzimmer ist der Hauptunterrichtsort der Schüler*innen. Heterogen zusammengesetzte Klassen benötigen ein möglichst flexibles Wechselspiel von individuellem und gemeinsamem Lernen. Neben dem gemeinsamen Lernen mit der ganzen Klasse arbeiten die Kinder und Jugendlichen in Gruppen, allein oder zu zweit oder besprechen sich bisweilen mit einer Lehrperson. Dazu sitzen sie auf dem Boden, an und auf dem Fenstersims oder im Korridor. Während des Unterrichts suchen Kinder im Internet Informationen, lesen Bücher und diskutieren über ein Thema oder gestalten eine Arbeit.
- Klassenzimmer sind spontan veränderbar, Mobiliar kann verschoben werden (Stühle im Kreis, Bänke zu Gruppen usw.), Ecken bekommen Funktionen (Gruppentisch, Leseecke, PC-Lernort)
- Lerninhalte und Lernhilfen können so im Raum platziert werden, dass Schüler*innen sie jederzeit sehen und auch unbewusst aufnehmen
- Gestaltbarkeit und Untergliederung der Klassenzimmer; Wände als Pinnwand oder magnetisch; Möglichkeit zum Aufhängen von Seilen, Schnüren, Vorhängen
- Klassenzimmer sind auch Vorbereitungs- und Arbeitsraum für Lehrpersonen, dienen Aufgaben- und Nachhilfeunterricht, Begabtenförderung und dienen über Mittag für freiwillige Angebote und zum Aufenthalt
Gruppenräume erfüllen verschiedene Funktionen, zum Beispiel für selbstständige Arbeiten in kleinen Gruppen. Die Lehrperson muss dabei die Kinder vom Klassenzimmer aus beobachten oder akustisch wahrnehmen können.
Gruppenräume sind
- separat und abgetrennt
- zwischen/bei den Klassenzimmern angeordnet
- verfügen über akustische und visuelle Anbindung
- haben eine Zugangsmöglichkeit von und zu der Vorzone
Kinder haben je nach Stufe und Alter unterschiedliche Bedürfnisse, um sich über Mittag die Zeit zu vertreiben. Darauf sollten sich Anordnung und Nutzungsmöglichkeiten ausrichten:
- Für Kindergarten und Unterstufe werden Aufenthaltsräume mit Spielzimmer-Charakter eingeplant.
- Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Sachen der Kinder: Ersatzkleider, Thek, Zeichnungen usw.
- Raum für Ruhebedürfnis über Mittag: ausruhen auf Matten, Bücher anschauen, Geschichten hören. Dies kann auch im Kindergartenraum oder in einer Bibliothek stattfinden.
- Aufenthaltsräume befinden sich für diese Stufen im Cluster, um Synergien für die gemeinsame Nutzung zu schaffen.
- Jugendliche werden in den Aufenthaltsräumen, die sich in der Regel bei der Mensa befinden, die Sofas nutzen, lesen, Hausaufgaben machen usw.
Alle Räume im Cluster sollten von der Vorzone her zugänglich sein, damit unabhängige Nutzungen jederzeit möglich sind. Sofern aufgrund vorausschauender Überlegungen beispielsweise zwei Zugänge zu einem Raum eingeplant werden, vereinfacht dies eine spätere Aufteilung des Raume
Im Cluster finden auch Schüler*innen mit einer Beeinträchtigung einen Lebensraum und eine Gemeinschaft in überschaubarem Rahmen vor. Entweder sind diese Schüler*innen Teil einer Regelklasse, in der die Kinder integrativ geschult werden – oder sie gehören zu einer Klasse der Heilpädagogischen Schule, die im Cluster eingerichtet wurde.
Wenn die Kinder den Cluster betreten, finden sie eine helle und einladende Eingangssituation vor. Den grössten Teil des Tages werden sie in diesem Cluster verbringen.
Trotz widerstandsfähigen Materialien sollte nicht der Eindruck einer robusten Werkhalle dominieren. Insbesondere im Cluster soll die Atmosphäre eher einer gemeinsamen Grosswohnung nahekommen.
Orientierungshilfen, klare Linien und Einblicke in Räume nützen sowohl den Kindern mit Beeinträchtigungen als auch allen übrigen sich zu verorten. Für die Aufsichtspflicht ist es wichtig, dass Gruppenräume teilweise einsehbar gestaltet werden.
Die Vorzone im Cluster dient neben der Erschliessung auch als Begegnungs- und Besprechungszone.
- Es braucht sowohl Rückzugszonen/Nischen als auch offene Zonen.
- Korridore sollen zum Verweilen animieren und nicht nur dazu, so schnell wie möglich von A nach B zu gelangen.
- Aufenthaltsbereiche sind unter Berücksichtigung feuerpolizeilicher Auflagen und der Verhältnismässigkeit mit Sitzgelegenheiten und ähnlichem auszugestalten.
- Anforderungen weitere Gestaltbarkeit der Wände, keine filigranen Leuchtkörper, wenn möglich Tageslicht.
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