- Führungskräfte in kleineren Feuerwehren, Rettungsdiensten und Zivilschutzorganisationen, die die Leitung der gesamten Rettungsorganisation übernehmen.
- Führungskräfte der mittleren Führungsebene in mittleren und grossen Rettungsorganisationen mit Verantwortung in der Betriebs- und Personalführung oder Bereichsleitung (z. B. Ausbildung, Personalplanung, Logistik, Einsatzleitzentrale).
- Einsätze konzipieren, leiten und überwachen
- Führen des Personals der Rettungsorganisation
- Führen der Rettungsorganisation
- Weiterentwicklung der Rettungsorganisation
- Einsatztaktik und Konzeption
- Führung in Belastungssituationen
- Personalgewinnung inkl. personalrechtliche Aspekte – von der Auswahl bis zum Austritt
- Grundlagen der Dienstplanung in Rettungsorganisationen
- Arbeitstechnik und Kommunikationsmittel in der Führung
- Mitarbeitendengespräche
- Grundlagen der Personalentwicklung
- Psychologische Aspekte der Führung
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Technik und Entwicklung
- Öffentlichkeits- und Medienarbeit
- Behördenkommunikation, Öffentlichkeitsprinzip und Stakeholder Management
- Konzepte erstellen und Projekte leiten
- Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen
- Qualitäts- und Risikomanagement
- Führungsrolle



28 Präsenztage und ca. 420 Stunden für selbstorganisiertes Lernen (Vor- und Nachbereitungsaufgaben), Transferaufgaben und Leistungsnachweise.
Daten: Jeweils 8.15–16.40 Uhr
- 23.–26. März 2026
- 18.–20. Mai 2026
- 22.–24. Juni 2026
- 24.–26. August 2026
- 2.–4. November 2026
- 30. November 2026
- 1.–2. Dezember 2026
- 25.–27. Januar 2027
- 10.–12. März 2027
- 12.–14. April 2027
Kursort: Bildungszentrum Blaulicht
Bildungsinvestition: Fr. 8600.– (inkl. Lehrmaterial ohne Verpflegung). Die Kosten für die eidgenössische höhere Fachprüfung sind im Lehrgangspreis nicht inbegriffen.
Dozent*innen: Alle Fachreferent*innen sind ausgewiesene Fachkräfte mit langjähriger Praxis- und Führungserfahrung sowie andragogischem Hintergrund.
Gruppengrösse: Jeder Kurs besteht aus mindestens 12 und höchstens 16 Teilnehmenden.
Alle Teilnehmenden an Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, haben seit 2018 Anrecht auf eine Rückerstattung von 50 Prozent der Kurskosten direkt durch den Bund. Damit wird die öffentliche Unterstützung für die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen erhöht. Zudem werden die Beiträge vereinheitlicht, sodass es keine Rolle mehr spielt, in welchem Kanton die Kursteilnehmenden wohnen. Die Absolvent*innen müssen zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Bestehen der eidgenössischen Prüfung ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Staatsangehörigkeit der Absolvierenden spielt keine Rolle. Grenzgänger*innen und internationale Wochenaufenthalter*innen haben keinen Wohnsitz in der Schweiz und sind daher nicht beitragsberechtigt.
Der Bund beteiligt sich nur an den Kursgebühren, die den Absolvierenden in Rechnung gestellt und von diesen an die Kursanbieter bezahlt werden.
Die Absolvent*innen müssen die eidgenössische Prüfung ablegen, um den Anspruch geltend machen zu können.
Die Zulassungsbedingungen zur Höheren Fachprüfung sind in der Prüfungsordnung und Wegleitung zur Prüfungsordnung geregelt.

Orion-Strasse 6
8152 Glattpark (Opfikon)