Die strukturierte Ausbildung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Ziel ist die eidgenössische Berufsprüfung zum/zur Transportsanitäter/in mit eidg. FA.
Transportsanitäter/innen eidg. FA verlegen bereits versorgte, stabile Patient*innen aus einem Spital oder einer anderen medizinischen Einrichtung in Pflegezentren, Psychiatrien oder Rehabilitationszentren. Ebenfalls eingeschlossen sind Transporte zu Untersuchungen in andere Spitäler oder Spezialkliniken.
Schulische Ausbildungsblöcke, Spezialpraktika und die Haupttätigkeit im Rettungsdienst wechseln sich zeitlich optimal aufeinander abgestimmt ab. Damit ist gewährleistet, dass die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bestmöglich gefestigt und vertieft werden.
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung ermöglicht bei entsprechender Eignung den Einstieg in die auf zwei Jahre verkürzte Ausbildung zum/zur diplomierten Rettungssanitäter/in HF.
- Dauer: 17 Unterrichtswochen, verteilt auf ein Jahr, wobei die Ausbildung jeweils in der 12. Kalenderwoche beginnt.
- Lehrgangskosten: Gehen vollumfänglich zulasten der Studierenden.
Alle Teilnehmenden an Kursen, die sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, haben seit 2018 Anrecht auf eine Rückerstattung von 50 Prozent der Kurskosten direkt durch den Bund. Die eidgenössische Prüfung muss absolviert werden.
Damit wird die öffentliche Unterstützung für die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen erhöht. Zudem werden die Beiträge vereinheitlicht. Es spielt daher keine Rolle mehr, in welchem Kanton Sie als Kursteilnehmer*in wohnen.
Der Bund beteiligt sich nur an jenen Kursgebühren, die den Absolvent*innen in Rechnung gestellt und von diesen an die Kursanbieter bezahlt werden.
- Schulische Anforderungen: Abschluss auf der Sekundarstufe II. Das heisst; eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, eine Matura oder Diplom bzw. Fachmittelschulabschluss.
- Ausbildungsplatz in einem Rettungsdienst, der die Anforderungen erfüllt.
- Mindestens Führerausweis Kategorie B mit der Berechtigung zum Führen von Ambulanzfahrzeugen.