Sie können sich für das Berufsvorbereitungsjahr anmelden, wenn Sie ...
- in der Stadt Zürich wohnen,
- einen Ausweis B, C, F, N*, S haben oder Schweizer Bürger*in sind,
- die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben,
- spätestens im Schuljahr nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit in ein Schulisches, Praktisches oder Betriebliches Berufsvorbereitungsjahr eintreten,
- am 31. Juli beim Eintritt in ein Integrationsorientiertes Berufsvorbereitungsjahr das 21. Altersjahr noch nicht vollendet haben,
- noch kein Berufsvorbereitungsjahr im Kanton Zürich besucht haben, und
- aufgrund allgemeiner und/oder berufswahlspezifischer individueller Bildungsdefizite noch nicht fähig sind, eine Lehrstelle anzutreten.
* Ausweis N nur mit Ausnahmebewilligung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts Kanton Zürich.
Volljährige Personen oder minderjährige Jugendliche, deren Eltern/Erziehungsberechtigte ausserhalb der Stadt Zürich wohnen, können nur aufgenommen werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind und eine Kostengutsprache vorliegt. Zur Finanzierung gelten besondere Bestimmungen. Bitte wenden Sie sich an unser Kundencenter unter Telefon +41 44 413 50 00.
Jugendliche, welche die obigen Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, können in begründeten Fällen und auf Antrag der Fachschule Viventa beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich trotzdem zum Berufsvorbereitungsjahr zugelassen werden. Bitte kontaktieren Sie uns zu diesem Zweck für weitere Details.
Schulisches, Praktisches und Integrationsorientiertes BVJ
- Anmeldegebühr: Fr. 100.–*
- Schulgeld: Fr. 2400.– pro Schuljahr
- Kosten für Unterrichtsmaterial und persönliche Lehrmittel: Fr. 200.– pro Schuljahr
- Unkostenbeiträge für Exkursionen, Reisen, externe Projekttage oder externe Arbeitswochen werden separat in Rechnung gestellt.
Betriebliches BVJ
- Anmeldegebühr: Fr. 100.– *
- Schulgeld: Fr. 400.– pro Schuljahr
- Kosten für Unterrichtsmaterial und persönliche Lehrmittel: Fr. 100.– pro Schuljahr
- Unkostenbeiträge für Exkursionen, Reisen, externe Projekttage oder externe Arbeitswochen werden separat in Rechnung gestellt.
* Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie gleichzeitig die Rechnung über die Anmeldegebühr. Diese ist in jedem Fall geschuldet und muss folglich auch im Falle einer Abmeldung nach erfolgter Anmeldebestätigung bezahlt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Abmeldegebühren / Kosten bei Abbruch des Berufsvorbereitungsjahrs
- Abmeldegebühr nach dem 30. Juni und nach der Zustellung der Aufnahmebestätigung (Poststempel): Angebotsspezifische Verrechnung des 1. Semesters (Hälfte des Schulgelds über Fr. 1200.– bzw. Fr. 200.–). Der Betrag wird aus Kulanz auf Fr. 200.– reduziert, falls der Fachschule Viventa nach dem 30. Juni und vor Schulbeginn eine Kopie eines gültigen und von allen Parteien unterzeichneten Lehrvertrags vorliegt.
- Kosten bei Abbruch des Berufsvorbereitungsjahrs während des 1. Semesters: Angebotsspezifische Verrechnung der Hälfte des Schulgelds (Fr. 1200.– bzw. Fr. 200.–) sowie der Hälfte der Kosten für Unterrichtsmaterial und persönliche Lehrmittel (Fr. 100.– bzw. Fr. 50.–)
- Kosten bei Abbruch des Berufsvorbereitungsjahrs während des 2. Semesters: Angebotsspezifische Verrechnung des gesamten Schulgelds (Fr. 2400.– bzw. Fr. 400.–) sowie der gesamten Kosten für Unterrichtsmaterial und persönliche Lehrmittel (Fr. 200.– bzw. Fr. 100.–)
Stipendien sind finanzielle Beiträge des Kantons und der Stadt Zürich für Menschen in Ausbildung. Sie ermöglichen auch Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen eine Ausbildung. Stipendien für ein Berufsvorbereitungsjahr können von einkommensschwachen volljährigen Personen oder Eltern/Erziehungsberechtigten von minderjährigen Kindern beantragt werden.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat ein gesetzliches Recht auf diese finanzielle Unterstützung. Stipendien funktionieren nach dem Prinzip: Leistung (Geld) für Gegenleistung (Ausbildung). Stipendien gehören nicht zur Sozialhilfe und müssen nicht zurückbezahlt werden.
Mehr Informationen zu Stipendien erhalten Sie beim Laufbahnzentrum der Stadt Zürich. Die KulturLegi kann für dieses Angebot nicht berücksichtigt werden.
Anmeldungen für das Folgeschuljahr nehmen wir jeweils gerne ab dem 1. April (Poststempel) bis am 15. Mai (Poststempel) entgegen. Anmeldungen, die nach diesem Datum eintreffen, werden nur berücksichtigt, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.
Melden Sie sich an und sichern Sie sich einen Platz im Berufsvorbereitungsjahr der Fachschule Viventa – Ihre Chance für den Einstieg in die Berufswelt.
Organisieren Sie vor der Anmeldung alle benötigten Unterlagen:
- 13-stellige Sozialversicherungsnummer (zu finden auf dem Krankenkassenausweis)
- Kopie des gültigen Identitäts- oder Ausländerausweises, Vorder- und Rückseite
- Kopien aller Sekundarstufenzeugnisse, unterschrieben
- Kopie Stellwerk-8-Test
- Empfehlungsschreiben der Berufsberatung LBZ (falls vorhanden)
- Eignungstests wie Multicheck, Basic-Check, AGVS, Viscom (falls vorhanden)
- Schnupperlehrbeurteilungen und -berichte (falls vorhanden)
Ihre Anmeldung wird erst bearbeitet, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den anzugebenden Profilwünschen um Wünsche handelt und dass die Einteilung der Lernenden ins Integrationsorientierte Berufsvorbereitungsjahr «Sprache und Integration» oder in die «Passerelle» aufgrund eines Kompetenztests in Deutsch und Mathematik vor Schulbeginn erfolgt. Die definitive Zuteilung zu Angeboten und Profilen obliegt abschliessend der Fachschule Viventa.
Haben Sie Fragen? Unsere Mitarbeitenden im Kundencenter Wipkingen helfen Ihnen gerne weiter.