Seit dem 1. September 2022 ist das revidierte Energiegesetz des Kantons Zürich (EnerG) in Kraft. Dieses verlangt bei Neubauten und beim Heizungsersatz den Einsatz von erneuerbarer Energie zur Deckung des Wärmebedarfs. Seit Inkrafttreten des EnerG bis Ende 2024 wurden auf Stadtgebiet insgesamt 1857 Genehmigungen für Wärmeerzeugungsanlagen erteilt, 30 davon befristet.
Eine Auswertung der Stadt Zürich zeigt, dass in diesem Zeitraum nahezu ausschliesslich fossilfreie Wärmeerzeugungen installiert wurden. 73 Prozent der Genehmigungen entfielen auf Wärmepumpen (Erdwärmesonde, Luft-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe), weitere 18 Prozent auf Anschlüsse an die Fernwärme, rund 5 Prozent realisierten eine Biogas- und rund 3 Prozent eine Holzanlage.
Die Anzahl der definitiv bewilligten fossilen Heizungen ist sehr gering. Mehrheitlich waren es zu hohe Kosten oder die fehlende technische Machbarkeit, die zur definitiven Bewilligung einer fossilen Wärmeanlage geführt haben. Hinzu kommen 30 fossile Anlagen, die befristet genehmigt wurden. Diese werden mehrheitlich als Übergangslösung bis zum Anschluss an die Fernwärme betrieben.
Von den Wärmeversorgungsanlagen wurde im Jahr 2024 die Hälfte im Meldeverfahren genehmigt, die andere Hälfte im Baubewilligungsverfahren.
Mit dem gestiegenen Anteil erneuerbarer Wärme und energetischen Sanierungen wurden die direkten Treibhausgasemissionen im Bereich Gebäude im Jahr 2023 um 8 Prozent gesenkt gegenüber dem Vorjahr.