Der Stadtrat beschliesst Teilrevisionen des regionalen und des kommunalen Richtplans für das linke Seeufer und überweist sie an den Gemeinderat. Sie beinhalten die Umsetzung des vom Kanton neu geschaffenen Paragrafen 67a des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zum Planen und Bauen am Seeufer sowie Einträge im Sinne der Zugänglichkeit und Attraktivität des Seeufers für die Öffentlichkeit.
Die Richtplankarte des regionalen Richtplans wird dazu um neue Arbeitsplatzgebiete, ein Erholungsgebiet sowie ein Ausflugsziel ergänzt. Die Teilrevision des kommunalen Richtplans «Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen» präzisiert die Freiräume im Erholungsgebiet. Aufgrund der Bedürfnisse der wachsenden Bevölkerung nach innerstädtischen Erholungsräumen am See ist zusätzlicher Grün- und Freiraum zur multifunktionalen Nutzung und Erholung nötig. Eine solche Aufwertung und Erweiterung direkt am See sieht auch der Masterplan «Seeufer Wollishofen» vor.
Die Teilrevisionen lagen vom 28. August bis 28. Oktober 2024 öffentlich auf. Es wurden vier Anträge eingereicht, die nicht berücksichtigt werden konnten. In einem nächsten Schritt wird die Revision nun an den Gemeinderat überwiesen. Danach folgt ihre Festsetzung beziehungsweise Genehmigung durch den Kanton. Im Anschluss daran gilt es, die Nutzungsplanung anzupassen.
Weitere Informationen
Meret Peter
Leiterin Kommunikation
Amt für Städtebau
T +41 44 412 40 90
E-Mail meret.peter@zuerich.ch