Der Referenzzinssatz ist seit 2008 für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes massgebend. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken. Sinkt der Referenzzins, haben Mieter*innen grundsätzlich Anspruch auf eine Mietzinssenkung.
Mietzinsanpassung per 1. Juli 2025
Am 3. März 2025 wurde der Referenzzinssatz von 1,75 auf 1,50 Prozent gesenkt. Die Stadt Zürich gibt die Reduktion an die rund 10 000 Mietenden von städtischen Wohnungen weiter. Der tiefere Mietzins gilt in der Regel ab dem 1. Juli 2025, abhängig vom jeweiligen Mietvertrag. Alle betroffenen Mietenden werden persönlich informiert. Wer den Mietzins per Lastschriftverfahren bezahlt, muss nichts unternehmen. Mietende mit Daueraufträgen sollten diese entsprechend anpassen.
Weitere Informationen
Kornel Ringli, Leiter Kommunikation
Liegenschaften Stadt Zürich
T +41 44 412 54 23
E-Mail kornel.ringli@zuerich.ch