Mit 88 zu 87 Stimmen hat der Kantonsrat am 31. März 2025 gegen den Antrag der vorberatenden Kommission die «Mobilitätsinitiative» angenommen. Nimmt der Kantonsrat eine Gesetzesinitiative an, tritt damit der Initiativtext in seiner ursprünglich eingereichten Fassung in Kraft, sofern kein Referendum dagegen ergriffen wird.
Die «Mobilitätsinitiative» verfolgt zwei Ziele: Zum einen will sie den Städten Zürich und Winterthur das seit über 150 Jahren geltende Recht entziehen, auf allen Strassen in deren Eigentum Geschwindigkeitsanordnungen vorzunehmen. Nach dem Willen der Initiative soll künftig nur noch der Kanton auf Strassen von überkommunaler Bedeutung die Geschwindigkeit signalisieren dürfen. Zum anderen sollen künftig Abweichungen von der Höchstgeschwindigkeit innerorts (generell 50 km/h) nur noch «in Ausnahmefällen auf kurzen Strecken» erlaubt sein. Da sowohl die Höchstgeschwindigkeiten als auch Abweichungen davon durch Bundesrecht geregelt sind, würde dieser Abschnitt im kantonalen Strassengesetz nach Ansicht des Stadtrats toter Buchstabe bleiben.
Lärmsanierung bleibt weiterhin zwingend
Die Stadt Zürich ist durch Bundesrecht verpflichtet, den Strassenlärm zu reduzieren. Derzeit ist rund ein Viertel der städtischen Bevölkerung Lärm ausgesetzt, der über den gesetzlichen Grenzwerten liegt. Neben anderen Massnahmen wie lärmarmen Belägen ist die Einführung von Tempo 30 das wirksamste Mittel, um Strassenlärm zu reduzieren. Nach welchen Kriterien die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h verringert werden darf, ist klar geregelt und wird in jedem einzelnen Fall mittels eines Gutachtens geprüft. In sämtlichen bisherigen, abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurde die Einführung von Tempo 30 auf Strassenabschnitten der Stadt Zürich gestützt.
Als Eigentümerin aller Strassen auf ihrem Gebiet – mit Ausnahme der Nationalstrassen –wäre die Stadt Zürich weiterhin verpflichtet, den Lärm zu reduzieren, dürfte die Geschwindigkeit jedoch nicht mehr selbst anordnen. Langwierige Rechtsstreite, verkomplizierte Strassenbauprojekte sowie verschleppte Lärmsanierungen wären die Folge.
Die Kantonsverfassung schreibt vor, dass Gemeinden ihre Angelegenheiten selbständig regeln und ihnen das kantonale Recht dafür einen möglichst weiten Handlungsspielraum gewährt. Seit 1871 projektiert, baut, signalisiert und unterhält die Stadt Zürich ihr gesamtes Strassennetz. Dass der Kanton nun einen Teil der Verantwortung für die Signalisation an sich übertragen möchte, ist eine unnötige Bevormundung. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat daher, das Gemeindereferendum gegen den Kantonsratsbeschluss betreffend die «Mobilitätsinitiative» zu ergreifen.
Weitere Informationen
Stadträtin Karin Rykart, Sicherheitsdepartement
T +41 44 411 70 19 am 16. April 2025 von 13.30 bis 14 Uhr